Kommentar
10:48 Uhr, 05.05.2020

Bundesverfassungsgericht gibt Klagen gegen EZB-Anleihenkäufe teilweise statt

Das höchste deutsche Gericht hat den Verfassungsklagen gegen die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) teilweise stattgegeben. Eine der EZB untersagte "monetäre Staatsfinanzierung" sieht das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) teilweise stattgegeben und die Anleihenkäufe für teilweise verfassungswidrig erklärt. Erstmals setzte sich das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich über ein anders lautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinweg. Einen grundsätzlichen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch die EZB erkennt das Verfassungsgericht allerdings nicht.

Die EZB muss nun innerhalb von drei Monaten die Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidungen dokumentieren, andernfalls darf sich die Bundesbank anschließend nicht mehr an den monierten Anleihenkäufen beteiligen.

Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf das im Jahr 2015 begonnene Staatsanleihenkaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) und nicht auf die zusätzlichen Notfall-Anleihenkäufe der EZB im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie. "Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung", heißt es ausdrücklich.

Konkret moniert das Bundesverfassungsgericht, dass die EZB "in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind", heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu der Entscheidung. Bundesregierung und Deutscher Bundestag hätten darauf hinwirken müssen, dass die EZB entsprechende Auswirkungen prüft.

Die EZB muss laut Bundesverfassungsgericht nun in einem neuen Beschluss innerhalb von drei Monaten ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit ihrer Anleihenkäufe dokumentieren. Andernfalls darf die Bundesbank an den Käufen nicht mehr mitwirken. "Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Unter derselben Voraussetzung ist die Bundesbank verpflichtet, für eine im Rahmen des Eurosystems abgestimmte – auch langfristig angelegte – Rückführung der Bestände an Staatsanleihen Sorge zu tragen", heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil.

Einen grundsätzlichen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch die EZB erkennt das Bundesverfassungsgericht in den Anleihenkäufen allerdings nicht. Auch eine unzulässige Haftungsverlagerung von den hochverschuldeten Euro-Staaten hin zur Bundesrepublik gibt es laut Bundesverfassungsgericht nicht. Allerdings lässt das Bundesverfassungsgericht zugleich deutlich erkennen, dass eine solche Verlagerung der Haftung rechtswidrig wäre.

Fazit: Die EZB muss innerhalb von drei Monaten die Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidungen dokumentieren, andernfalls darf sich die Bundesbank anschließend nicht mehr an den monierten Anleihenkäufen beteiligen. Welche Auswirkungen das Urteil darüber hinaus konkret haben wird, lässt sich noch nicht absehen. Im für die Märkte idealen Fall läuft das Urteil letztlich nur auf eine bessere Dokumentation der EZB-Entscheidungen hinaus. Im ungünstigsten Fall darf die Bundesbank, die immerhin für rund ein Viertel der EZB-Staatsanleihenkäufe verantwortlich ist, an den Käufen nicht mehr mitwirken.

Der DAX gab in einer ersten Reaktion auf das Urteil einen Teil seiner Tagesgewinne ab. Auch der Euro präsentiert sich zuletzt schwächer, nachdem er zuvor noch zulegen konnte.

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3 Kommentare

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  • Joshua
    Joshua

    Der Kauf von Staatsanleihen ist doch direkte Staatsfinanzierung!! Was soll das denn sonst sein?? Wieviel Wegschauen, Wegducken und bloß nicht der Politik an den Karren fahren gibt es denn noch in der deutschen Gerichtsbarkeit? -- und dann sich über Polen mokieren, das ist doch der Gipfel.

    12:39 Uhr, 05.05. 2020
  • Peter Zumdeick
    Peter Zumdeick

    Was passieren wird ist doch klar: alles geht weiter wie bisher.

    Die EZB kehrt sich doch einen feuchten Dreck um Gesetz und Rechtsprechung. Ist doch normal: die Machteliten setzen sich über geltendes Recht hinweg, beugen und verbiegen Gesetze bis zur Unkenntlichkeit.

    Alles im Namen der europäischen Einigung und des Euros. Da ist alles erlaubt. Der Zweck heiligt hier jedes Mittel.

    11:40 Uhr, 05.05. 2020

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Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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