Bundestag entscheidet über Verbot von Leerverkäufen
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Berlin (BoerseGo.de) - Der Deutsche Bundestag tritt heute zusammen, um über ein weitergehendes Verbot riskanter Börsengeschäfte in Deutschland zu entscheiden. Nach einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/1952) von Finanzminister Schäuble (CDU) sollen Wertpapier- und Derivategeschäfte, die eine Bedrohung für die Stabilität der Märkte darstellen, künftig untersagt werden.
Mit dem Entwurf werden ungedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien verboten. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, bei denen ein Investor Wertpapiere veräußert, ohne sie zu besitzen. Dabei wird mit hohem Risiko auf fallende Kurse gesetzt. Auch Versicherungen auf Kreditausfallrisiken von Euro-Staaten (sog. Credit Default Swaps - CDS), die nicht zur Absicherung konkreter Papiere dienen, sollen untersagt werden.
Mit der Regulierung auf nationaler Ebene will die Bundesregierung eine strenge Kontrolle der Finanzmärkte in ganz Europa vorantreiben. Nach dem Parlament muss in der nächsten Woche noch der Bundesrat abstimmen.
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