Bundeskartellamt entscheidet für Fluxx
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Nachdem das Bundeskartellamt bereits im Mai die Landeslottogesellschaften dazu aufgefordert hatte, den Aufbau des stationären Vertriebsnetzes der FLUXX AG nicht zu behindern, stellt es in seinem heute veröffentlichten Beschluss den Boykott als rechtswidrig fest. Die ausgesprochene Abmahnung wurde nach umfassender Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft.
Der Versuch der Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.
Innerhalb der letzten Monate wurden immer wieder Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein ausgesprochen. Das Bundeskartellamt wertet das Vorgehen als Auswuchs des Boykotts und erklärt diese in der heute veröffentlichten Entscheidung für nichtig.
Die 16 Landeslottogesellschaften stehen künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.
Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrechterhalten werden sollte.
Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.
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