Büßen physisch hinterlegte Gold-ETCs ihren Steuervorteil ein?
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Frankfurt/ Berlin (BoerseGo.de) - Bisher fallen physisch hinterlegt Gold-ETCs wie auf Xetra-Gold (WKN: A0S9GB) und Gold Bullion Securities (WKN: A0LP78) nicht unter Abgeltungsteuer. Das könnte sich aber ändern. Das geht aus einem internen Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums hervor, das der Financial Times Deutschland (FTD) vorliegt, hervor. „Darin feilen die Beamten Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer, die seit Jahresbeginn Kapitalerträge schmälert“, berichtet die Zeitung. Den Medienbericht zufolge enthält das Papier eine Randnummer, die der Abgeltungsteuerfreiheit von Gold-ETCs ein Ende setzt: „Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form gedeckt sind, sind die Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 2 Staz 1 Nummer 7EStG“, wird das Arbeitspapier in dem FTD-Bericht zitiert. Das soll heißen, dass für physisch hinterlegte Gold-ETCs die Abgeltungsteuer fällig wird. Denn ETCs sind genauso wie Zertifikate nichts anderes als Inhaberschuldverschreibungen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf Nachfrage offen gelassen, ob Gold-ETCs künftig unter die Abgeltungsteuer fallen oder nicht. „Da sich das Ganze noch im Entwurfsstadium befindet, sind derzeit noch keine inhaltlichen Aussagen möglich“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Zur Form des zitierten Papiers mit der für Gold-ETCs wichtigen Randnote sagte er: „Wir feilen nicht an einem Anwendungserlass sondern erarbeiten gerade zusammen mit den Bundesländern ein BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer, das sich mit Auslegungs- und Zweifelsfragen befassen wird.“ Wann alle Zweifel tatsächlich behoben sind, steht auch noch nicht fest: „Der Verfahrensstand ist noch recht früh, so dass ich zum Zeithorizont nur sagen kann, dass das Schreiben nicht kurzfristig kommen wird“, erläutert er.
Was die Zukunft bringt, ist also noch ungewiss. Was den aktuellen Stand angeht, so geht die Branche davon aus, dass momentan für physisch hinterlegte Gold-ETCs nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. „Xetra-Gold unterliegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Abgeltungsteuer. Grund ist, dass Xetra-Gold einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft, also auf eine Ware. Der Abgeltungsteuer unterliegen nur Zertifikate, die einen wie auch immer strukturierten oder anders gearteten Zahlungsanspruch verbriefen“, heißt es bei Xetra auf der Homepage. Stattdessen gelte für Xetra-Gold die „alte“ Spekulationsfrist: Gewinne müssen laut Xetra mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf realisiert werden, danach sind sie steuerfrei. Michael Geister von ETF Securities geht davon aus, dass für ETC Gold Bullion Securities das gleich gelte, weil auch hier ein Auslieferungsanspruch in Gold bestehe. Auch der Gold-ETC von Source (WKN: A0T7MM) ist physisch mit Gold hinterlegt und damit ein verbriefter Lieferanspruch und dürfte deshalb ebenfalls noch nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. Generell ist es allerdings so, dass beim aktuellen Gesetzestext zu Abgeltungsteuer noch viele Fragen offen sind und Raum für Interpretationen zulassen.
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