BAUER - Grünes Licht für die Kapitalerhöhung!
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- Bauer AG - WKN: A40ETC - ISIN: DE000A40ETC9 - Kurs: 6,640 € (XETRA)
In meinem letzten Artikel hatte ich darüber berichtet, dass Aktionäre gegen den Beschluss der Hauptversammlung, das Kapital zu erhöhen, Klage eingereicht hatten. Die Kapitalmaßnahme konnte daher zunächst nicht wie geplant durchgeführt werden und stand auf der Kippe.
Eine der möglichen Optionen, die Bauer hatte, war eine Einigung mit den Klägern und diese wurde nun erreicht. Das Landgericht München hat heute das Zustandekommen eines Vergleichs festgestellt, so dass Bauer jetzt davon ausgeht, die Kapitalerhöhung alsbald umzusetzen.
Bauer hat sich im Zuge dessen verpflichtet, einen börslichen Bezugsrechtshandel zu organisieren. Dadurch haben Bauer-Aktionäre die Möglichkeit einen Erlöse für ihre Bezugsrechte zu realisieren, wenn sie nicht an der Kapitalerhöhung mitmachen wollen. Andersherum besteht natürlich auch die Möglichkeit durch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte mehr neue Aktien zu beziehen.
Des Weiteren haben sich die Gesellschaft und die Kläger darauf geeinigt, dass allen Aktionären ein Überbezugsrecht eingeräumt wird. Dadurch können die Anteilseigner Aktien zeichnen, die nicht bezogen worden sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass nicht bezogene Aktien im Volumen von bis zu 70 Mio. EUR von der SD Thesaurus GmbH, die dem Großaktionär Doblinger zuzurechnen ist, übernommen werden.
Fazit: Ende gut, alles gut. Die durchaus notwendige Kapitalerhöhung kann nun doch noch bis zum 31. März durchgeführt werden, so dass kein neuer Hauptversammlungsbeschluss notwendig wird. Dies erspart dem Unternehmen – und seinen Aktionären – Zeit und Geld. Den Bezugspreis von 6 Euro halte ich für attraktiv, so dass ich meine Bezugsrechte ausüben werde. Da der Buchwert je Aktie deutlich höher liegt, wird man bei Nichtteilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend verwässert.
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