Analyse
09:20 Uhr, 03.04.2023

BAUER – Zwei Fliegen mit einer Klappe!

Aufgrund der kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung hat die Bauer AG einen neuen Großaktionär, der über 30 Prozent der Anteile hält. Aufgrund dessen muss nun ein Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre erfolgen. Doch dabei bleibt es nicht.

Erwähnte Instrumente

  • Bauer AG (Schrobenhausen) - WKN: 516810 - ISIN: DE0005168108 - Kurs: 6,100 € (XETRA)

Über die neuen Mehrheitsverhältnisse bei dem bayerischen Traditionsunternehmen hatte ich in meinem letzten Artikel ausführlich berichtet. Da sowohl die Doblinger Beteiligung GmbH als auch die SD Thesaurus GmbH der Familie Alfons Doblinger zuzurechnen sind und sich der gemeinsame Stimmrechtsanteil an der Bauer AG auf 52,81 Prozent beläuft, spricht man vom sogenannten Kontrollerwerb. Dieser tritt ein, wenn eine Entität mindestens 30 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft erwirbt, die im Regulierten Markt einer inländischen Börse notiert sind.

Doblinger muss aufgrund des Wertpapierübernahmegesetzes nun ein Pflichtangebot an die anderen Aktionäre abgeben. Der Preis muss dabei mindestens dem gewichteten Börsenkurs der Bauer-Aktien während der drei letzten Monate vor Angebotsveröffentlichung entsprechen. Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die BaFin im Internet veröffentlicht, so dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nichts über den finalen Abfindungspreis gesagt werden kann. Grob gerechnet dürfte der Durchschnittskurs irgendwo bei um die 6,30 Euro liegen, was die Untergrenze für das Abfindungsangebot darstellt. Ich gehe nicht davon aus, dass Doblinger dem Streubesitz eine ordentliche Prämie auf den Durchschnittskurs bezahlen wird, so dass sich die Spekulation auf eine höhere Abfindung vermutlich nicht lohnt.

Delisting angekündigt

Leider geht der neue Großaktionär noch einen Schritt weiter und hat angekündigt, dass die Aktie der Bauer AG vom Regulierten Markt delistet werden soll. Doblinger kann jetzt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, da das Pflichtangebot gleichzeitig auch als Delisting-Erwerbsangebot fungiert. Die Bauer-Aktie wird dann künftig nur noch im Freiverkehr notiert sein. Für institutionelle Anleger wird das Papier dann uninteressant, da diese zumeist nicht in Freiverkehrstitel investieren dürfen. Zugleich wird sich die Transparenz in Bezug auf die Unternehmenskommunikation reduzieren, da Bauer dann nur noch zu einem Minimum an Berichterstattung verpflichtet ist.

Fazit: Dass bei der Bauer AG ein Abfindungsangebot kommt, ist keine Überraschung. Dass der Abfindungspreis vermutlich nicht wesentlich oberhalb des aktuellen Börsenkurses liegen wird, wäre auch keine Überraschung. Mit dem Delisting der Bauer-Aktie vom Regulierten Markt war hingegen nicht unbedingt zu rechnen, zumindest nicht so früh. Diese Maßnahme wird ziemlich sicher den ein oder anderen Investor aus der Aktie treiben, was den Kurs dann entsprechend belasten könnte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Jahr 2022 2023e* 2024e*
Umsatz in Mrd. EUR 1,55 1,63 1,68
Ergebnis je Aktie in EUR -3,61 0,54 0,85
KGV -2 11 7
Dividende je Aktie in EUR 0,00 0,15 0,21
Dividendenrendite 0,00 % 2,46 % 3,44 %

*e = erwartet

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Offenlegung wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den folgenden besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse investiert: Bauer AG (Schrobenhausen) (long)

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Über den Experten

Reinhard Hock
Reinhard Hock
Finanzmarktanalyst

Reinhard Hock ist seit über 25 Jahren an der Börse aktiv. Sein Interesse für die Finanzmärkte wurde während der Ausbildung zum Bankkaufmann geweckt. Später arbeitete er mehrere Jahre an der Börse Stuttgart und war dann jahrelang als freiberuflicher Redakteur mit dem Schwerpunkt Berichterstattung über Hauptversammlungen tätig. Dabei hat er sich ein umfassendes Wissen im Nebenwertebereich aufgebaut. Seit Oktober 2022 ist er bei stock3 für Fundamentalanalysen zuständig.

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