Kommentar
11:30 Uhr, 04.06.2018

Anlegerschutz in der Zwickmühle

ESMA-Maßnahmen sollen am 2. 7 und 1. 8.2018 in Kraft treten. Nachdem bereits im vergangenen Jahr die BaFin eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Nachschusspflicht bei CFDs für Privatkunden erlassen hat, macht nun auch die European Securities and Markets Authority (ESMA) von ihrer Produktinterventionsbefugnis Gebrauch.

Was das Verbot der Nachschusspflicht betrifft, hat dies nun auch auf europäischer Ebene das Potenzial, CFDs als Anlageprodukt weiter zu stärken und zu etablieren. Jedoch gehen die Maßnahmen der ESMA deutlich darüber hinaus.

Sogenannte Binäre Optionen sollen für Privatanleger ab dem 2. Juli verboten werden. Binäre Optionen werden aufgrund der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses bewertet (zum Beispiel, dass der DAX an einem bestimmten Tag 13000 Punkte übersteigt), wobei Auszahlungen in ähnlicher Weise wie bei traditionellen Wetten mit festen Quoten angegeben werden. Die Trades sind meist sehr kurzfristig und Investoren erhalten entweder eine deutliche Rendite oder sind mit dem Verlust ihrer gesamten Investition konfrontiert. Diese grundlegenden Merkmale fänden sich auch in Glücksspielprodukten, die mit Suchtverhalten und schlechten Ergebnissen für die Verbraucher verbunden sind. Weiter führt die ESMA aus, dass Binäre Optionen nicht nur sehr risikoreich und spekulativ sind, sondern auch strukturell negative Renditeerwartungen haben. Je mehr Positionen ein Anleger einnimmt, desto wahrscheinlicher sei es also, dass er kumulativ Geld verliert. Den Nutzen, den klassische Optionen bei der Absicherung bestehender Positionen in einem Basiswert haben können, spricht die ESMA Binären Optionen ab. Sie würden keine echten Anlagebedürfnisse von Privatanlegern erfüllen.

Ob die Behörde die Bedürfnisse der Privatanleger tatsächlich gut kennt beziehungsweise im Blick hat, darf zumindest mit Blick auf CFDs, die ebenfalls Gegenstand der Maßnahme sind, bezweifelt werden. Auf Initiative des Brokers IG äußerten sich mehr als 14000 Trader zu den von der ESMA beabsichtigten Maßnahmen. Ungefähr 98 % sprachen sich dagegen aus. Dennoch sollen mit Inkrafttreten der Maßnahmen beispielsweise die Hebel bei den wichtigen Aktienindizes auf 20:1 und bei Aktien auf 5:1 begrenzt werden. Nach diesen Vorgaben würde die zur Positionseröffnung notwendige Margin bei einem DAX Stand von 13000 Punkten für den Handel von 5 CFDs also 3250 EUR betragen - deutlich mehr als der Mini-Dax-Future, der 5 EUR pro Punkt bewegt, bei vielen Brokern erfordert. Die Folge: CFD Anleger, die künftig die selben Geschäfte tätigen möchten wie bisher, riskieren zukünftig deutlich mehr Kapital.

Eine weitere potenzielle "Nebenwirkung" der beabsichtigten Maßnahme ist, dass Anleger, die weiterhin mit deutlich höheren Hebeln handeln wollen, sich zukünftig nicht mehr für einen regulierten Broker aus der EU, sondern für einen deutlich weniger regulierten Broker aus anderen Regionen entscheiden könnten.

Kritisch zu sehen ist auch der "Tipp" einiger CFD Broker an ihre Kunden, der Hebelbegrenzung durch eine Statusänderung zu entgehen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Privatanleger nämlich bei ihrem Broker beantragen, als professioneller Kunde eingestuft zu werden. Dies könnte aber mit sich bringen, dass der wirklich sinnvolle Teil der regulatorischen Vorgaben für den CFD Handel, nämlich der Wegfall der Nachschusspflicht, für diese Kunden nicht mehr gilt. Dies und die Aufgabe weiterer Schutzvorschriften, die für Privatanleger gelten, sollte also gut überlegt werden.

Gerade mit Blick auf den Anlegerschutz, den die ESMA durch ihre Maßnahme stärken möchte, erstaunt jedoch, dass sie sich nicht auch auf verbriefte Hebelprodukte wie Knock-Out-Zertifikate erstreckt. Die ESMA beabsichtigt jedoch, genau zu beobachten, ob sich aus diesen Produkten europaweit ähnlich nachteilige Folgen für Kleinanleger ergeben, und wird bei Bedarf tätig werden. Mit Blick auf das Verbot Binärer Optionen bezieht sie sich bereits jetzt ausdrücklich auch auf verbriefte Varianten, die an einer Börse gehandelt werden können. Dies dürfte vermutlich das Ende von Produkten wie StayHigh-, StayLow- und Inline-Optionsscheinen bedeuten.

Ihre Maßnahmen mit Blick auf CFDs stützt die ESMA auf Erhebungen ihrer nationalen "Schwesterbehörden", nach denen auf 74 - 89 % der Privatanlegerkonten mit diesen Produkten Geld verloren wird. Abgesehen davon, dass bei diesen Erhebungen wohl nicht berücksichtigt worden sein dürfte, dass einige Anleger CFDs auch zum Absichern anderer Wertpapierbestände nutzen, bleibt die Frage, ob solche Zahlen nur für CFDs gelten. Auch so mancher "Stockpicker", der bei seiner Bank ganz ohne Hebel handelt, dürfte nicht immer ein glückliches Händchen haben. Gleiches gilt auch für eine Reihe von Anlegern, die sich derzeit an griechischen Staatsanleihen versucht haben. Vor Verlusten durch europäische Staatsanleihen wird die europäische Aufsichtsbehörde Anleger vermutlich auch zukünftig nicht schützen können beziehungsweise wollen.

Die Maßnahmen der ESMA zu CFDs sollen am 1. August in Kraft treten, gelten dann zunächst für drei Monate und können nach erneuter Überprüfung verlängert werden. Es bleibt also noch die Hoffnung, dass auch hier die so oft geforderte Rückbesinnung auf freiheitliche europäische Werte erfolgt und Anlegerschutz nicht nur gut gemeint sondern auch gut gemacht wird, damit die selbstbestimmte Geldanlage der Bürger gestärkt und nicht geschwächt wird.

Alexander Mantel

Alexander Mantel gilt als ausgewiesener Experte für Derivate. Seine Expertise stellt der Jurist nicht nur Banken und Brokern zur Verfügung sondern gibt sie auch als Autor und Coach an Anleger weiter. Auf seinem Guidants Desktop beschäftigt er sich mit neuen (Produkt-) Entwicklungen der Finanzbranche und zeigt, wie durch die Wahl des optimalen Instruments Trading effizienter werden kann.

3 Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen
  • Alexander Mantel
    Alexander Mantel

    Danke für Ihre Kommentare!

    Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass Derivate - egal ob CFDs, Knock-Out-Zertifikate oder etwas anderes - nicht für jeden Anleger geeignet sind. Fraglich ist jedoch, ob man bestimmte Produkte deshalb für alle Privatanleger verbieten sollte. Ich glaube auch nicht, dass Bevormundung, wie "Elch14" es nennt, der richtige Weg ist.

    Die Auffassung, dass die klassische Anlagekultur durch Derivate zerstört wird, halte ich für abwegig. Hingegen ist es so, dass informierte Anleger diese Produkte sogar zum Absichern von anderen Positionen, wie z. B. Aktienbeständen, einzusetzen wissen.

    11:15 Uhr, 06.06.2018
  • Elch14
    Elch14

    Ich finde es zum Kotzen wie erwachsene Menschen immer wieder bevormundet werden,wenn ich zocken will gehe ich halt in die Spielbank

    22:36 Uhr, 04.06.2018
  • Zukunft21
    Zukunft21

    mal so ganz nebenbei viele Kleintrader meinen mit CFDs den ganz großen Wurf machen zu können jetzt kommt das große aber, die meisten verlieren auf Dauer Geld und dies in einem nicht unerheblichen Umfange.

    Die klassische Anlagekultur sein Geld in Aktien an zulegen wurde mit diesen Produkten CFDs, KO Scheinen u.s.w. und sofort vollkommen zerstört. Es blicken die wenigsten durch wie solch ein Produkt überhaupt aufgebaut ist und funktioniert !

    Wir in Deutschland haben eh schon immer ein Problem mit der Aktienanlage und nun ist der Markt geflutet mit solchen Hebelprodukten für den kleinen Geldbeutel und dies kann nicht gut gehen denn dort sitzen Mathematiker dahinter die ganz genau wissen wer am Ende verdient und wer dies ist dürfte jedem klar sein !

    Ich finde diese Initative gut und richtig !

    Dies spiegelt nur meine Meinung aber jeder hat da eine andere Sichtweise.

    13:05 Uhr, 04.06.2018

Das könnte Dich auch interessieren