Wie funktioniert ein Bezugsrecht?
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Mit einer Kapitalerhöhung kann sich ein Unternehmen frisches Eigenkapital besorgen. Das Eigenkapital kann zum Beispiel für Übernahmen eingesetzt werden oder auch nur dazu dienen, verbuchte oder erwartete Verluste auszugleichen.
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien geben im Rahmen einer Kapitalerhöhung sogenannte neue Aktien (auch: junge Aktien) aus. Weil sich dadurch die Aktienanzahl insgesamt erhöht, sinkt der Anteil der bisherigen Aktionäre am Eigenkapital des Unternehmens. Die Anteile der bisherigen Aktionäre werden durch die Ausgabe der neuen Aktien verwässert. Um die Altaktionäre vor einer solchen Verwässerung zu schützen, sieht der Gesetzgeber bei Kapitalerhöhungen um mehr als zehn Prozent des Eigenkapitals in der Regel die Ausgabe von Bezugsrechten vor.
Das Bezugsrecht ist nichts anderes als ein Anrecht der bisherigen Aktionäre, die neuen Aktien zum Ausgabepreis zu beziehen. Die Bezugsrechte haben einen eigenen Wert, denn sie berechtigen die Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien zu einem Ausgabepreis, der in der Regel unter dem aktuellen Aktienkurs des Unternehmens liegt. Ein Bezugsrecht entspricht dabei im Prinzip einer Call-Option auf die jungen Aktien. Da das Bezugsrecht den Bezug von Aktien unter dem aktuellen Kurs erlaubt, hat das Bezugsrecht einen inneren Wert.
Die Bezugsrechte werden den bisherigen Aktionären ins Depot eingebucht, wenn eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten der Altaktionäre durchgeführt wird. Anschließend kann der Anleger die Bezugsrechte entweder ausüben oder veräußern.
Durch die Ausgabe der Bezugsrechte verringert sich der Wert der bisherigen Aktien, sie werden "ex Bezugsrecht" gehandelt. Das Bezugsrecht wird gewissermaßen von den Aktien abgetrennt und den Aktionären als eigene Position ins Depot eingebucht. Anschließend kann der Anleger die Bezugsrechte entweder ausüben oder veräußern.
Wie viel ist nun ein solches Bezugsrecht wert?
Der Wert eines Bezugsrechts ergibt sich aus dem Kurs der alten Aktien, dem Ausgabepreis der neuen Aktien und dem Bezugsverhältnis, also dem Verhältnis zwischen alten und neuen Aktien.
Der Wert eines Bezugsrechts berechnet sich nach der folgenden Formel:
Bezugsrecht = (Alter Aktienkurs - Ausgabepreis neue Aktien) / (Bezugsverhältnis+1)
Ein Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen: Die Deutsche Bank hat im März 2017 eine milliardenschwere Kapitalerhöhung auf den Weg gebracht. Die bisherigen Aktionäre können für zwei alte Aktien eine neue zum Stückpreis von 11,65 Euro erwerben. Das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Fall also 2. Vor dem Bezugsrechteabschlag steht die Aktie der Deutschen Bank bei 17,41 Euro. Eingesetzt in die obige Formel ergibt sich:
Bezugsrecht = (Alter Aktienkurs - Ausgabepreis neue Aktien)/(Bezugsverhältnis+1) = (17,41 – 11,65) / (2+1) = 5,76 / 3 = 1,92.
Das Bezugsrecht für eine neue Aktie ist also unter diesen Bedingungen 1,92 Euro wert.
Durch die Bezugsrechtsemission sinkt der theoretische Wert einer Aktie um diesen Betrag. Der Aktienkurs sinkt am Tag der Bezugsrechtsemission also in der Regel um diesen Betrag, allerdings können sich am selben Tag natürlich auch noch andere Effekte auf den Kurs auswirken, so dass der Kurs auch weniger stark oder stärker fallen kann. Während sich der Wert der Aktie um den Wert des Bezugsrechts verringert, erhält der Aktionär seine Bezugsrechte ins Depot eingebucht.
Der Aktionär hat in der Regel zwei Möglichkeiten, diese Bezugsrechte zu verwenden:
- Er kann das Bezugsrecht ausüben und neue Aktien zum Ausgabepreis beziehen. Dadurch verhindert der Aktionär, dass sein Anteil am Unternehmen verwässert wird.
- Will der Aktionär keine neuen Aktien erwerben, kann er das Bezugsrecht oft über die Börse an einen anderen kaufwilligen Anleger verkaufen. Welchen Wert ein Bezugsrecht hat, wurde oben berechnet. Wie der Wert von Aktien unterliegen allerdings auch Bezugsrechte den Schwankungen von Angebot und Nachfrage.
Entscheidet sich ein Anleger für keine der beiden Optionen, verkauft die Depotbank die Bezugsrechte in der Regel zum Ende der Bezugsperiode automatisch. Denn nach der Bezugsperiode verlieren die Bezugsrechte jeglichen Wert.
Bei Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten können diese oft regulär über die Börse oder außerbörslich wie ein Wertpapier gehandelt werden. Die Modalitäten können sich allerdings von Kapitalerhöhung zu Kapitalerhöhung unterscheiden. Bei Fragen sollten sich Anleger an den Broker wenden, bei dem sie ihr Wertpapierdepot haben, oder an das jeweilige Unternehmen.
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