Warum manche Unternehmen 4 Cent Dividende pro Aktie ausschütten
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Die Antwort findet sich im $254 AktG AktG, www.gesetze-im-internet.de/aktg/__254.html
"Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann."
Die meisten AGs arbeiten mit einem Nominalwert von 1 EUR pro Aktie. 4 Prozent davon sind 4 Cent.
Wer ausschütten kann, ohne die AG zu gefährden, aber dies nicht tut, lebt in der Gefahr, dass der Gewinnverwendungsbeschluss angefochten wird.
2017 wurde die Deutsche Bank zur Ausschüttung dieser "Mindestdividende" verdonnert, obwohl sie zuvor riesige Verluste gemacht hat.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn gar kein Bilanzgewinn zur Ausschüttung vorhanden ist. Aber Vorsicht - der Bilanzgewinn ist nicht identisch mit dem Gewinn eines Jahres!
Maßgeblich ist übrigens immer der HGB-Einzelabschluss der Aktiengesellschaft.
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