WIRECARD: BaFin verbietet neue Short-Positionen!
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Die Finanzaufsicht BaFin verbietet neue Short-Positionen auf die Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard. Wie die BaFin am Morgen mitteilte, werden neue Nettoleerverkaufspositionen oder die Aufstockung bestehender Short-Positionen auf die Wirecard-Aktien bis zum 18. April 2019 verboten. Das gilt allerdings wohl nur für Leerverkäufe in den Aktien selbst und nicht für Derivate wie CFDs, Optionsscheine oder Hebelzertifikate Die BaFin ist nach einer EU-Richtlinie dazu ermächtigt, solche Verbote zu erlassen, sofern sie eine "ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen" feststellt.
Die Wirecard-Aktien waren in den vergangenen Wochen nach Berichten der "Financial Times" über angebliche Bilanzmanipulationen abgestürzt. Seit Ende Januar beläuft sich das Minus im Kurs auf rund 40 Prozent. "Ein signifikanter Kurssturz konnte nach Veröffentlichung eines Presseartikels beobachtet werden, in dem behauptet wurde, Mitarbeiter eines Tochterunternehmens der Wirecard AG in Singapur hätten durch Buchführungsmanipulationen höhere Umsätze vorgetäuscht", schreibt die BaFin.
Hinter dem Kurssturz könnte aber auch eine sogenannte Short-Attacke stecken, bei der Hedgefonds durch die Lancierung negativer Presseberichte versuchen, gezielt einen Kurssturz auszulösen, um von vorher eingegangenen Short-Positionen zu profitieren. Auch im aktuellen Fall haben offenbar ausländische Hedgefonds gezielt auf einen Absturz der Wirecard-Aktien spekuliert.
Auch zuletzt haben die Spekulanten ihre Nettoleerverkaufspositionen (NLP) auf Wirecard offenbar noch einmal vergrößert. So schreibt die BaFin: "Ab dem 01.02.2019 ist ein deutlicher Anstieg der NLP in Aktien der Wirecard AG zu beobachten, der sich ab dem 07.02.2019 noch einmal deutlich verstärkt hat. Auch in den letzten Tagen hat sich die NLP weiterhin deutlich erhöht. Die NLP werden von verschiedenen Inhabern insbesondere aus dem Ausland, auch unterhalb der Veröffentlichungsschwelle, gehalten."
Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf Nettoleerverkaufspositionen. Werden Short-Positionen auf die Wirecard-Aktien etwa als Hedge für physisch vorhandene Bestände an den Aktien gehalten, ist dies weiter erlaubt. Vom Verbot sind außerdem bestimmte Marktteilnehmer (insbesondere Market Maker) ausgenommen. Auch Derivate wie CFDs, Optionsscheine oder Hebelzertifikate sind von dem Verbot offensichtlich nicht betroffen.
Die sogenannte Allgemeinverfügung der BaFin finden Sie hier.
Der Kurs der Wirecard-Aktien könnte in den kommenden Tagen und Wochen womöglich vom BaFin-Verbot profitieren. Schließlich können Hedgefonds keine neuen Short-Positionen auf Wirecard mehr eröffnen. Werden bestehende Short-Positionen geschlossen, so müssen dafür Wirecard-Aktien am Markt gekauft werden. Diese asymmetrische Marktsituation, bei der Short-Positionen nur geschlossen, aber nicht eröffnet werden können, könnte dazu führen, dass in den kommenden Wochen der Kaufdruck bei Wirecard zunimmt. Allerdings sind weitere Kursverluste natürlich, insbesondere im Falle neuer Vorwürfe gegen Wirecard, keineswegs ausgeschlossen.
Vorbörslich können die Wirecard-Aktien vom Short-Verbot der BaFin bereits deutlich profitieren.
Bei einer Nettoleerverkaufspositionen werden Aktien, die sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, verkauft. In der EU sind seit der Finanzkrise 0hnehin nur sogenannte gedeckte Leerverkäufe erlaubt. Dabei leiht sich der Verkäufer vorher die zu verkaufenden Aktien von einem anderen Marktteilnehmer. Mit dem BaFin-Verbot werden nun aber auch gedeckte Leerverkäufe auf Wirecard-Aktien vorübergehend verboten.
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Na also. Gut, dass es diese Institution gibt. Merci
Dann sind wir absolut einer Meinung.
Das war jetzt umständlich, aber ich bin da bei Dir.
:-)
Leerverkauf geht seit dem alten Ägypten, lange vor Parkett Handel und Xetra. Es wurde hier ja mit Landwirtschaft erklärt... und bezahlt wird bei Lieferung.....
Das Problem ist weder derjenige, der die Short Attacke auslöst denn der sorgt mit seinen Vorwürfen, sofern berechtigt, ggf. nur dafür, dass diese Aktie wieder fair bewertet wird. Und das Problem sind auch nicht die Leerverkäufer.
Das Problem ist die Masse an panischen Idioten, die vollkommen überteuerte Aktien kaufen, am besten noch auf Kredit finanziert und dann panisch abverkaufen ohne sich Gedanken zu machen ob der Vorfall die Ertragslage des Unternehmens wirklich ernsthaft gefährden kann. Mancher Abverkauf mag gerechtfertigt sein aber die Erfahrung zeigt, dass die Anleger dabei immer massivst übertreiben.
Nur wer mit Schulden Pleite geht ,ist ein richtiger Leerverkäufer. Daher erst Knast dann Hartz fur die Herrn Kursmanipulatoren.
Die nächste Krise soll China kaputtmachen.
Oder zuerst die EU? Beide?
We will see
Zumindest sind einige Wenige danach noch viel reicher
und viele andere bedeutend ärmer.
Was hat China, die USA u.s.w. mit dem Betrug rund um Wirecard zu tun ? Wie wäre es mit Gefängnis für die Beteiligten ?
Die Statistik zeigt die Staatsverschuldung der USA von 2008 bis 2018 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Im Jahr 2018 beträgt die Staatsverschuldung der USA geschätzt rund 108 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Angaben beziehen sich auf den Gesamtstaat und beinhalten die Schulden des Zentralstaats, der Länder, der Gemeinden und Kommunen sowie der Sozialversicherungen.
..
zu 90% läuft es so
https://www.ariva.de/shutterst...
so manipulieren Beamte eben die Finanzmärkte :D das ist nur lachhaft!
Wer etwas verkauft, was ihm nicht gehört ist ein Betrüger. Wer Kurse manipuliert ist auch ein Betrüger, es wird Zeit, daß die Polizei mal hinschaut, egal was die Markler, Broker, Börse u.s.w. dazu meinen. Abgesehen von Handel mir Rechten kann man den Derivaten-Handel auch gleich verbieten, da hier ein Grund zu Kurs-Manipulation zu sehen ist.