Von der Leyens Energiegesetz verpufft
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag gegen die hohen Energiepreise unterbreitet. Dieser würde Produzenten von erneuerbarem Strom, aber auch Gas- und Ölkonzerne treffen.
Der Entwurf sieht demnach vor, dass übermäßige Gewinne vieler Stromproduzenten an Verbraucher verteilt werden sollen, um sie bei den hohen Kosten zu entlasten. „Unser Vorschlag wird mehr als 140 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten bringen, um die Not unmittelbar abzufedern", sagte von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Neben den Stromproduzenten sollen auch Gas- und Ölkonzerne von der Leyen zufolge ihren Beitrag leisten und auf übermäßig hohe Profite im laufenden Jahr eine Solidaritätsabgabe zahlen.
Konkret sollen die im Zuge der Energiekrise entstandenen sog. Übergewinne im Öl- und Gassektor zeitweise mit einer Sondersteuer von 33 Prozent belegt werden. Betreffen soll die Abgabe Erträge, die mehr als 20 Prozent über den Durchschnittsgewinnen im Zeitraum 2019 bis 2021 liegen. „Zwar könnte eine solche Übergewinnsteuer einzelne Konzerne empfindlich treffen“, erwartet Deutsche Bank-Chefanlagestratege Ulrich Stephan. „Im Durchschnitt sollten die Erträge je Aktie im europäischen Öl- und Gassektor bei Umsetzung des aktuellen Entwurfs aber nur um durchschnittlich fünf Prozent sinken“.
Denn die Unternehmen erwirtschafteten einen Großteil ihrer Einnahmen außerhalb Europas. Eine Sondersteuer auf diese Gewinne könnte wegen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen der EU mit anderen Ländern an Grenzen stoßen, erwartet Stephan. „Da genaue Details noch nicht bekannt sind und der Entwurf der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren geändert werden könnte, würden mich stärkere Kursschwankungen bei Aktien europäischer Öl- und Gaskonzerne in den kommenden Wochen dennoch nicht überraschen“, so der Deutsche Bank-Ökonom.
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