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12:13 Uhr, 11.01.2013

Urteil: Leiharbeit auf Dauer unzulässig

Berlin (BoerseGo.de) - Unternehmen, die Leiharbeitnehmer auf Dauer beschäftigen, müssen damit rechnen, dass sie diese nach einem längeren Einsatz als eigene Arbeitnehmer fest übernehmen müssen. Dies hat die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Urteil aktuell entschieden. Die Richter stufen eine dauerhafte Überlassung zumindest in den Fällen als „institutionellen Rechtsmissbrauch“ ein, in denen ein konzerneigenes Verleihunternehmen eingebunden ist und dessen Beauftragung nur dazu diene, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen.

Konkret ging es in dem Fall um die Frage, ob Leiharbeitnehmer nur für einen kurzen Zeitraum eingesetzt werden dürfen, etwa um Produktionsspitzen auszugleichen, oder ob Unternehmen auch über mehrere Jahre hinweg die gleichen Leiharbeitnehmer beschäftigen dürfen. Grund für diese Auseinandersetzung sind Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aus dem Jahr 2011. Paragraph 1 schreibt vor: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“ Unter Arbeitsrechtlern ist die Frage, welcher Zeitraum noch als „vorübergehend“ anzusehen ist, und welche Konsequenzen daraus folgen, wenn er überschritten ist, strittig. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der neuen Gesetzeslage noch nicht befasst. Nun liegt aber erstmals ein höherinstanzliches Urteil zu der Konfliktlage vor.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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