Urteil: Leiharbeit auf Dauer unzulässig
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Berlin (BoerseGo.de) - Unternehmen, die Leiharbeitnehmer auf Dauer beschäftigen, müssen damit rechnen, dass sie diese nach einem längeren Einsatz als eigene Arbeitnehmer fest übernehmen müssen. Dies hat die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Urteil aktuell entschieden. Die Richter stufen eine dauerhafte Überlassung zumindest in den Fällen als „institutionellen Rechtsmissbrauch“ ein, in denen ein konzerneigenes Verleihunternehmen eingebunden ist und dessen Beauftragung nur dazu diene, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen.
Konkret ging es in dem Fall um die Frage, ob Leiharbeitnehmer nur für einen kurzen Zeitraum eingesetzt werden dürfen, etwa um Produktionsspitzen auszugleichen, oder ob Unternehmen auch über mehrere Jahre hinweg die gleichen Leiharbeitnehmer beschäftigen dürfen. Grund für diese Auseinandersetzung sind Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aus dem Jahr 2011. Paragraph 1 schreibt vor: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“ Unter Arbeitsrechtlern ist die Frage, welcher Zeitraum noch als „vorübergehend“ anzusehen ist, und welche Konsequenzen daraus folgen, wenn er überschritten ist, strittig. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der neuen Gesetzeslage noch nicht befasst. Nun liegt aber erstmals ein höherinstanzliches Urteil zu der Konfliktlage vor.
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