Top-Ökonomen fordern staatliches Insolvenzverfahren
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Der Sachverständigenrat hat in seinem heute veröffentlichten Sondergutachten ein staatliches Insolvenzverfahren angeregt. Die Etablierung einer Insolvenzordnung würde die Nicht-Beistandsklausel (no-bail-out) wieder glaubwürdig machen, erklärte Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates und ergänzte: "Für den Zusammenhalt der Währungsunion müssen wir anerkennen, dass Wähler in Gläubigerstaaten nicht bereit sind, Schuldnerstaaten dauerhaft zu finanzieren."
Der Insolvenzmechanismus wäre nach Ansicht der Ökonomen auch ein wichtiges Instrument zur Krisenprävention: Ähnlich der bereits beschlossenen Gläubigerbeteiligung bei Bankinsolvenzen solle eine Verlustbeteiligung bei Staatspleiten möglich sein. Dies setze für Investoren den Anreiz, die Ausfallrisiken von Staatsanleihen genauer abzuschätzen. Dies würde auch die Gefahr reduzieren, dass Steuerzahler wieder zum einseitigen Vorteil der Anleihegläubiger in die Pflicht genommen würden, wenn ein hoch verschuldetes Land ins Straucheln geriete.
Der Sachverständigenrat hat ferner angemahnt, dass ein dauerhaft unkooperativer Staat den Euro nicht existenziell bedrohen dürfe. Daher müsse der Austritt eines Mitgliedstaates aus der Währungsunion als Ultima Ratio möglich sein.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) fordert ebenfalls eine Insolvenzordnung für Staaten. Demnach sollen die betroffenen Länder vor Schuldenerlass und Staatskonkurs ein dreijähriges Hilfsprogramm des Euro-Rettungsschirms ESM durchlaufen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es Hilfen nur gegen Reformen und Konsolidierung geben kann. Erst wenn sich die Lage durch die Hilfskredite nicht bessert, soll es nach dem ZEW-Konzept zu Gesprächen mit den Gläubigern über eine Umschuldung kommen.
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