Telekom scheitert vor dem EuGH
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Luxemburg/ Bonn (BoerseGo.de) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Kommission von 2003 (Az: C-280/08) gegen die Deutsche Telekom auf Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 12,6 Millionen Euro bestätigt. Nach Auffassung der Richter hat die Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetz-Anschlüsse missbraucht und musste deshalb zurecht die Strafe zahlen.
Die Telekom hatte in der Zeit von 1998 bis 2001 Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung gestellt, als der frühere Monopolist und Netzbetreiber den eigenen Endkunden berechnete. Das Unternehmen hat nach Ansicht des Gerichts in dieser Zeit seinen Handlungsspielraum nicht genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen.
"Dadurch dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt, stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher", schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen.
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