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14:44 Uhr, 07.10.2024

SVR fordert Einführung eines Kinderstartgeldes

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Nach Ansicht des Sachverständigenrates Wirtschaft (SVR) soll ein Kinderstartgeld für Kinder ab sechs Jahren eingeführt werden, um eine Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern und dadurch langfristige Erfahrungen mit entsprechenden Anlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Mit dem Kinderstartgeld sollten staatlich finanziert monatlich zum Beispiel 10 Euro in einen ausgewählten Fonds eingezahlt werden, schlugen die Wirtschaftsweisen vor. "Dabei ist ein breit diversifizierter Fonds mit einem hohen Aktienanteil ein unverzichtbares Kernelement des Kinderstartgelds", betonte der SVR. Dies ermögliche im langen Anlagehorizont am Kapitalmarkt eine solide Rendite bei geringem Risiko.

"Die bisherigen Finanzbildungsprogramme haben, nicht nur in Deutschland, weniger zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung beigetragen als erhofft. Anders als bisherige Maßnahmen zielt das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken - anstatt auf theoretisches Wissen", erklärte SVR-Mitglied Ulrike Malmendier. Würden bereits jüngere Kinder in das Programm aufgenommen, wirke das Kinderstartgeld auch auf die Finanzkompetenz der Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage für ihre minderjährigen Kinder übernähmen.

Nach den Vorstellungen der Wirtschaftsweisen sollte das Kinderstartgeld alle Kinder in Deutschland ab dem sechsten Geburtstag automatisch erfassen. Hierfür sollte die Anspruchsberechtigung für das Kinderstartgeld an den Bezug von Kindergeld geknüpft werden. Kinder sollten zwölf Jahre lang monatlich zum Beispiel 10 Euro zur Anlage in einen liquiden, breit gestreuten Fonds mit hohem Aktienanteil und niedrigen Kosten erhalten. Bei der Fondsauswahl sollten nur autorisierte Fonds berücksichtigt werden, die sich an Kleinanlegerinnen und Kleinanleger richteten und eine einfache, sichere Anlagemöglichkeit in Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere böten.

Die Anspardauer müsse hinreichend lang sein, damit Kinder und deren Eltern verschiedene Finanzzyklen erlebten und von den Vorteilen einer breit gestreuten Anlage profitierten. Während der Ansparphase sollten Auszahlungen grundsätzlich nicht zulässig sein. Mit Erreichen der Volljährigkeit sollte die angesparte Summe ohne Zweckbindung ausgezahlt werden können. Würden schrittweise alle Kinder in das Programm einbezogen, verursache es in der Aufbauphase nur moderate Kosten für den Bundeshaushalt, von 91 Millionen Euro im ersten Jahr ansteigend auf langfristig etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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