Kommentar
10:31 Uhr, 13.12.2024

Steueroptimierung zum Jahresende – die besten Tipps!

2024 wird als eines der besten Börsenjahre in die Geschichte eingehen – und die Jahresendrallye ist noch intakt. Vor allem vor diesem Hintergrund fragt sich derzeit wohl der eine oder andere Privatanleger: Wie kann ich meine Steuerlast gezielt reduzieren, um aus 2024 das Maximum herauszuholen?

Ja, sich mit Steuern auseinanderzusetzen, macht den wenigsten Spaß, aber mit ein wenig Planung kann man oft mehrere Hundert oder gar Tausende Euro sparen. Nachfolgend geben wir euch wichtige Tipps, die bis zum 31. Dezember umgesetzt werden können, um Steuervorteile zu sichern.

Disclaimer

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Steueroptimierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Der Autor ist kein Steuerberater.


1. Sparerpauschbetrag optimal ausschöpfen

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer, die 25 % (plus Soli) beträgt. Der sogenannte Sparerpauschbetrag ermöglicht jedoch Steuerfreiheit bis zu 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Dies wird übrigens in 2025 so bleiben, eine Erhöhung des Betrags ist aktuell nicht in Planung.

  • Wer seinen Freibetrag noch nicht genutzt hat, kann vor Jahresende gezielt Wertpapiere verkaufen, um Gewinne zu realisieren und so den Freibetrag möglichst auszuschöpfen. Anschließend können die gleichen Wertpapiere wieder gekauft werden. Dadurch erhöht sich der Einstandspreis und man startet praktisch bei null. Der Nachteil: Man muss Transaktionsgebühren bezahlen, was bei Neobrokern kostentechnisch weniger ins Gewicht fällt, bei klassischen Brokern/Banken aber teuer werden kann. Rechnet also selbst nach, ob sich das für euch lohnen kann.
In diesem Beispiel wurde der Freibeitrag noch nicht ganz ausgeschöpft. Unser Autor hat noch etwas Zeit, die 1000 Euro zu “verbrauchen” 😉
  • Ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder beim Broker ist erforderlich, um den Pauschbetrag zu nutzen. Die Einrichtung ist in den allermeisten Fällen total einfach: Meist kann man den Freistellungsauftrag in den Einstellungen des Brokers/der Bank mit wenigen Klicks erwirken.

2. Verluste gezielt nutzen

Neben Gewinnen sind auch Verluste bei der Steuerplanung entscheidend. Diese lassen sich steuerlich geltend machen und mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnen.

  • Verluste aus Aktiengeschäften können ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, andere Kapitalerträge wie Zinsen sind ausgenommen.
  • Für andere Wertpapierverluste, etwa aus Fonds oder Anleihen, gilt die Verrechnung mit sämtlichen Kapitalerträgen.
  • Eine Verlustbescheinigung sollte bis zum 15. Dezember beantragt werden, wenn man Verluste aus einem Depot in die Steuererklärung übernehmen möchte.
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3. Freistellungsaufträge und Günstigerprüfung

Eine wichtige Maßnahme vor Jahresende ist die Prüfung der Freistellungsaufträge:

  • Sind die Aufträge gleichmäßig oder sinnvoll auf alle Depots verteilt? Oft bleibt Potenzial ungenutzt, wenn der Freibetrag in einem Depot noch nicht ausgeschöpft ist, während in einem anderen schon Steuern abgezogen werden.
  • Bei einem zu niedrig angesetzten Freistellungsauftrag können die einbehaltenen Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden.
  • Für Geringverdiener oder Rentner, deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen (2024: 11.604 Euro), kann die sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden. Hier prüft das Finanzamt, ob der individuelle Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer.

4. Steuerfreiheit von Kryptowährungen und Gold

Wer mit Kryptowährungen oder physischem Gold gehandelt hat, kann von spezifischen Steuerregelungen profitieren:

  • Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn die Haltefrist von mindestens einem Jahr eingehalten wurde. Ähnlich verhält es sich mit physischem Gold: Nach einem Jahr Haltedauer entfällt die Steuerpflicht.
  • Werden diese Vermögenswerte jedoch innerhalb eines Jahres verkauft, zählen sie zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und sind entsprechend zu versteuern.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Nicht nur Kapitalerträge, sondern auch private Ausgaben bieten steuerliche Sparpotenziale:

  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigungskraft, Gartenpflege) können 20 % der Lohnkosten bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Jahr abgezogen werden.
  • Handwerkerleistungen (z. B. Renovierungen) sind bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro förderfähig, wobei 20 %, also maximal 1.200 Euro, steuerlich geltend gemacht werden können.

Homeoffice-Pauschale und Spenden

Auch für Angestellte oder Selbstständige, die überwiegend im Homeoffice gearbeitet haben (wie beispielsweise Trader), gibt es steuerliche Vorteile:

  • Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag und kann für bis zu 210 Tage geltend gemacht werden, also maximal 1.260 Euro.
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich ebenfalls absetzen. Bis zu einer bestimmten Höhe reicht der Überweisungsbeleg als Nachweis, darüber hinaus wird eine Spendenquittung benötigt.

Altersvorsorge fördern und absetzen

Beiträge zur Altersvorsorge bieten nicht nur langfristige Sicherheit, sondern auch steuerliche Vorteile. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Basis-Rente sind bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (2024) zu 100 % steuerlich absetzbar. Auch betriebliche Altersvorsorgeprodukte oder Riester-Renten bieten durch Zulagen und Sonderausgabenabzug erhebliche Vorteile.

Fazit

Das Jahresende ist ein idealer Zeitpunkt, um steuerlich vorzusorgen und von bestehenden Regelungen zu profitieren. Wer gezielt plant, kann durch das Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags, die Nutzung von Verlusten oder die Absetzung von Alltagsausgaben bares Geld sparen. Eine gründliche Prüfung aller steuerlich relevanten Aspekte sorgt nicht nur für eine geringere Steuerlast, sondern schafft auch Klarheit für das kommende Jahr.