Spaniens Auflagen für Endesa-Übernahme unrechtmäßig
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Die spanische Regierung hat mit seinen Auflagen für die geplante Übernahme von Endesa durch E.ON gegen Artikel 21 der Fusionskontrollverordnung verstoßen, da an deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ernste Zweifel bestehen. Zu diesem Ergebnis kommt die EU Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung dieses Falls. Die Behörde nimmt dabei insbesondere Bezug auf neue Auflagen, die das spanische Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel am 3. November 2006 aufgrund einer Verwaltungsbeschwerde gegen die Entscheidung der spanischen Regulierungsbehörde CNE in diesem Fall beschlossen hat.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die neuen Auflagen den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit zuwiderlaufen. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission verstoßen einige dieser Auflagen überdies gegen die Bestimmungen über den freien Warenverkehr.
Spanien muss zu dieser vorläufigen Beurteilung nun bis zum 13. Dezember Stellung nehmen.
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