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19:50 Uhr, 29.11.2006

Spaniens Auflagen für Endesa-Übernahme unrechtmäßig

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  • Endesa S.A.
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  • E.ON SE
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Die spanische Regierung hat mit seinen Auflagen für die geplante Übernahme von Endesa durch E.ON gegen Artikel 21 der Fusionskontrollverordnung verstoßen, da an deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ernste Zweifel bestehen. Zu diesem Ergebnis kommt die EU Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung dieses Falls. Die Behörde nimmt dabei insbesondere Bezug auf neue Auflagen, die das spanische Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel am 3. November 2006 aufgrund einer Verwaltungsbeschwerde gegen die Entscheidung der spanischen Regulierungsbehörde CNE in diesem Fall beschlossen hat.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die neuen Auflagen den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit zuwiderlaufen. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission verstoßen einige dieser Auflagen überdies gegen die Bestimmungen über den freien Warenverkehr.

Spanien muss zu dieser vorläufigen Beurteilung nun bis zum 13. Dezember Stellung nehmen.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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