Schrempp-Rücktritt: Daimler muss keinen Schadenersatz zahlen
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Stuttgart (BoerseGo.de) - Der Autohersteller Daimler hat den Prozess im Zusammenhang mit dem Schrempp-Rücktritt für sich entschieden. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden, dass der Autobauer die Ablösung Schrempps und die Bestellung von Dieter Zetsche zu seinem Nachfolger rechtzeitig und ohne Rechtsverstöße nach einer Aufsichtsratssitzung im Juli 2005 bekannt gegeben hatte, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Damit muss Daimler der klagenden Aktionärsgruppe keinen Schadensersatz zahlen.
Ein Gruppe von rund 100 Kleinaktionären hatte dem Stuttgarter Unternehmen vorgeworfen, die adhoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben und forderte daher Schadenersatz für entgangene Aktienkursgewinne in Höhe von rund 6 Millionen Euro.
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