Sanacorp und CERP dürfen fusionieren
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Der geplante Zusammenschluss der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung und der französischen Coopérative d'Exploitation et de Répartition Pharmaceutiques (CERP) Rouen ist mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Die EU-Kommission teilte beiden Unternehmen am vergangenen Freitag mit, dass keine Einwände gegen die Zusammenführung bestehen. Weder in den nationalen Märkten noch auf europäischer Ebene entsteht nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbsbehörde eine monopolartige oder marktbeherrschende Stellung, die ein Zusammengehen verhindern würde. Die Einspruchsfrist war offiziell Anfang Mai abgelaufen.
Wie bereits im Dezember 2006 bekannt gemacht, planen die beiden Apothekergenossenschaften die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im norditalienischen Bologna, an der Sanacorp und CERP Rouen jeweils 50 Prozent halten. Geplant ist, dass beide Genossenschaften ihr operatives Großhandelsgeschäft in Deutschland, Frankreich und Belgien in dieses Gemeinschaftsunternehmen einbringen.
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