Sanacorp: Altiro beantragt einstweilige Verfügung
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München (BoerseGo.de) - Die Sanacorp Pharmaholding AG darf ihre Beteiligung an der Sanacorp Pharmahandel GmbH vorerst nicht in ihr italienisches Joint Venture einbringen. Die Altiro GmbH habe beim Landgericht München I den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit welcher Sanacorp untersagt werden soll, die Beteiligung an eine dritte Gesellschaft abzutreten, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
Sanacorp hat ihr gesamtes operatives Geschäft auf die Sanacorp Pharmahandel GmbH ausgegliedert. Im Rahmen des beabsichtigten Zusammenschlussvorhabens mit der französischen CERP Rouen SA soll nunmehr die Beteiligung in ein bereits gegründetes Gemeinschaftsunternehmen in Italien eingebracht werden.
Die Altiro GmbH ist der Auffassung, dass Sanacorp auf der Grundlage bestehender Vereinbarungen verpflichtet sei, ihr die Hälfte des Aktienpakets von insgesamt rund 24,99 Prozent, das die Sanacorp Pharmahandel GmbH an der Andreae-Noris Zahn AG hält, zum Kauf anzubieten und dass die Einbringung der Beteiligung die Rechte der Altiro GmbH vereiteln würde. Sanacorp teilt diese Auffassung jedoch nicht und will dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung daher entgegentreten.
Das Landgericht München I hat bereits einen Termin zur Verhandlung auf den 15. November 2007 bestimmt.
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