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14:24 Uhr, 19.04.2007

Bußgelder gegen Pharmagroßhändler rechtskräftig

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Die im August 2006 verhängten Bußgelder gegen die vier größten Unternehmen des Pharmahandels und sieben persönlich Verantwortliche wegen kartellrechtswiedriger Absprachen in Höhe von insgesamt 2,635 Millionen Euro sind rechtskräftig. Dies teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit. Mit Rücknahme der Einsprüche seitens der Großhandelsunternehmen und fünf persönlich Betroffener sei ein Bußgeld von insgesamt 2,185 Millionen Euro rechtskräftig geworden, so die Behörde. In zwei Fällen habe das Bundeskartellamt die Verfahren gegen persönlich Betroffene eingestellt.

Im Jahr 2003 hatte es im Pharmagroßhandelsmarkt einen Preiskampf gegeben, nachdem der Großhändler Andreae-Noris Zahn AG (Anzag) die an die Apotheker gezahlten Rabatte erhöht hatte, um seinen Marktanteil auszuweiten. Nach einem Wechsel im Vorstandsvorsitz beschloss Anzag Ende 2003, diese "Rabattschlacht" zu beenden. Parallel dazu wurde mit den drei anderen großen bundesweit tätigen Großhändlern Sanacorp, Phoenix und Gehe vereinbart, die von Anzag im Zuge der Preissenkungen gewonnenen Marktanteile an die anderen an der Absprache beteiligten Unternehmen zurückzuführen.

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