Sanacorp darf Anzag nicht übernehmen
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Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Mehrheitsübernahme der Andreae-Noris Zahn AG abgewiesen.
"Nachdem das OLG Düsseldorf uns in erster Instanz Recht gegeben hatte, kommt der Beschluss überraschend. Aber wir akzeptieren die Entscheidung, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten", kommentierte Manfred Renner, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp Pharmahandel AG.
Sanacorp will ihren Einfluss auf die Anzag AG aber auch ohne die geplante Mehrheitsübernahme geltend machen. Zudem will das Unternehmen auch weiterhin ein wesentlicher Anteilseigner der Anzag bleiben.
Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf endet eines der längsten Fusionskontrollverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 1996 erwarb Sanacorp, die 25 Prozent an der Anzag hält, von der Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank eine Kaufoption auf weitere 25 Prozent des Eigenkapitals. Die Ausübung dieser Kaufoption durch die Sanacorp war 2001 zunächst durch das Bundeskartellamt untersagt worden. Anschließend hob das OLG Düsseldorf die Untersagungsverfügung jedoch auf. Daraufhin legte das Bundeskartellamt im Januar 2003 Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Nach einer Anhörung im Mai 2004 verwies der BGH die Rechtssache zurück an die Düsseldorfer Richter.
Die Sanacorp AG wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1995 als operativer Geschäftsbetrieb aus der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ausgegliedert. Die Genossenschaft hält 100 % der Stimmrechte und rund 75 % des gezeichneten Kapitals.
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