Kommentar
17:42 Uhr, 13.01.2025

Sachsen darf Gelder aus Bitcoin-Schatz nicht ausgeben

Um das Haushaltsloch zu stopfen, hat Sachsen bereits Gelder aus dem Verkauf des Bitcoin-Schatzes ausgegeben. Zu Unrecht, wie das Finanz- und Justizministerium feststellt.

Erwähnte Instrumente

  • Im Sommer 2024 verkaufte die Staatsanwaltschaft Sachsen 50.000 Bitcoin in Höhe von 2,6 Milliarden US-Dollar im Rahmen einer Notveräußerung.
  • Diese Gelder wollte das Land Sachsen eigentlich benutzten, um das Haushaltsloch zu stopfen. Aktuell sitzt das Bundesland auf Schulden in Höhe von sechs Milliarden Euro.
  • Der Plan ist bereits in Gange: Einen Teil der Zinserlöse – rund 43 Millionen Euro – sind bereits in den Haushalt geflossen.
  • Einer Entscheidung des sächsischen Finanz- und Justizministeriums zufolge dürfen aber weder die Gelder noch die Zinsen bis zur abschließenden juristischen Klärung ausgegeben werden.
  • Hätte die Staatsanwaltschaft die 50.000 BTC behalten, hätte das Land Sachsen nun deutlich mehr Geld. Durch den Verkauf im Sommer und den anschließenden Bullrun hat die Behörde rund 1,8 Milliarden Euro eingebüßt, die es bei einem Kauf zum aktuellen Kurs mehr eingenommen hätte.
  • Im Sommer lobte Sachsens ehemalige Justizministerin, Katja Meier (Grüne), das Verkaufsteam: “Sachsen und die sächsische Justiz standen in den letzten Monaten im Fokus der weltweiten Kryptoszene. Unser Generalstaatsanwalt mit seinen Mitarbeitenden und externen Fachleuten hat die außerordentliche Notveräußerung der Bitcoins in bisher nie dagewesenem Umfang professionell und erfolgreich vollzogen.”
  • Warum der Verkauf aber von Rechts wegen notwendig war, lest ihr hier: Warum Deutschland gezwungen ist, Bitcoin zu verkaufen

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