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10:38 Uhr, 17.01.2008

Rhön-Klinikum unterliegt vor BGH

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Bad Neustadt a. d. Saale (BoerseGo.de) - Der Krankenhausbetreiber Rhön-Klinikum AG ist mit der Klage um die Zulassung einer Übernahme zweier Kreiskrankenhäuser endgültig gescheitert. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts wurde am Mittwoch zurückgewiesen, teilte das Unternehmen mit.

Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser an den Standorten Bad Neustadt und Mellrichstadt durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf war eine gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurückgewiesen worden. Nun ist die Rhön-Klinikum AG auch vor dem BGH als letzter Instanz gescheitert.

Von der Entscheidung bleibe die Wachstumsstrategie des Konzerns unberührt, so das Unternehmen. "Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns, die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind", sagte der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler. Er bekräftigte seine Forderung nach neuen kartellrechtlichen Grundlagen für den Krankenhausmarkt. Dies sei nötig, um die bestmögliche medizinisch Versorgung zu gewährleisten.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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