Rhön-Klinikum unterliegt vor BGH
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Bad Neustadt a. d. Saale (BoerseGo.de) - Der Krankenhausbetreiber Rhön-Klinikum AG ist mit der Klage um die Zulassung einer Übernahme zweier Kreiskrankenhäuser endgültig gescheitert. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts wurde am Mittwoch zurückgewiesen, teilte das Unternehmen mit.
Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser an den Standorten Bad Neustadt und Mellrichstadt durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf war eine gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurückgewiesen worden. Nun ist die Rhön-Klinikum AG auch vor dem BGH als letzter Instanz gescheitert.
Von der Entscheidung bleibe die Wachstumsstrategie des Konzerns unberührt, so das Unternehmen. "Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns, die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind", sagte der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler. Er bekräftigte seine Forderung nach neuen kartellrechtlichen Grundlagen für den Krankenhausmarkt. Dies sei nötig, um die bestmögliche medizinisch Versorgung zu gewährleisten.
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