Regierung bereitet Gesetz zum Ausstieg aus der Commerzbank vor
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Hamburg (BoerseGo.de) - Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Weichen für den Ausstieg aus ihrer Beteiligung an der Commerzbank stellen. Vorgesehen ist nach Informationen des Manager Magazins, die Regeln für Kapitalerhöhungen aufzuweichen, auch wenn private Anteilseigner darunter leiden könnten.
In der Finanzkrise bekam die Commerzbank 18,2 Milliarden Euro vom Bankenrettungsfonds Soffin in Form einer Stillen Einlage. Seither ist der Staat mit 25 Prozent plus einer Aktie an der Coba beteiligt. Nun will der Bund die Anteile wieder loswerden - mit Hilfe des sogenannten Restrukturierungsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, die Ausnahmeregeln, die bisher nur für den Einstieg des Staates bei kriselnden Geldhäusern galten, auch auf die Beendigung dieser Hilfsmaßnahmen auszudehnen.
Der aktuelle Börsenwert der Bank, der bei knapp acht Milliarden Euro liegt, erschwert den Ausstieg des Staates. Denn das deutsche Aktienrecht setzt Obergrenzen für Kapitalerhöhungen, um die bisherigen Aktionäre davor zu schützen, dass ihr Anteilsbesitz zu sehr verwässert wird. Lässt sich der Vorstand von den Aktionären etwa ein Auftrag zum Verkauf neuer Papiere geben, so darf er das Kapital nur um maximal 50 Prozent erhöhen.
Die geplante Neuregelung hat für die Commerzbank viele Vorteile: Für den Umtausch der vom Staat gewährten stillen Einlage in Aktien und den anschließenden Weiterverkauf der Papiere an Investoren würden die üblichen gesetzlichen Limits nicht mehr gelten. Der Commerzbank-Vorstand könnte sich auf der nächsten Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit das Recht einräumen lassen, das Kapital jederzeit um das Doppelte oder Dreifache zu erhöhen. Und dies ohne Anfechtungsklagen von Kleinanlegern fürchten zu müssen.
Auch das Bezugsrecht der Altaktionäre ließe sich relativ leicht ausschließen. Die Bundesregierung wolle die Rückzahlung der Hilfsleistungen "nicht allein der Initiative der Unternehmen überlassen", sondern "selbst gestaltend Verantwortung übernehmen", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Es sei angemessen, einzelne Rechte von Anteilseignern flexibler zu gestalten. Das Gesetz soll spätestens Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.
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