Phoenix-Vermittler zu Schadensersatz verurteilt
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Das LG Kassel hat mit Urteil vom 31.03.2006 einen Anlagevermittler aus dem Raum Kassel zu rund 143.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er seine Kunden nicht über die Risiken informiert hat, die mit der Investition in den höchst spekulativen Phoenix Managed Account verbunden waren.
Die Klage war im April 2005 von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte unmittelbar nach Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH eingereicht worden. Das aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg stammende Ehepaar hatte kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollte das eingesetzte Kapital zur Sicherung der Altersvorsorge einsetzen. Trotz dieser Vorgabe empfahl der Vermittler, das Geld in den Phoenix Managed Account zu investieren. Dabei unterließ er es, auf das damit verbundene Totalverlustrisiko hinzuweisen. Auch unterließ er jeden Hinweis auf negative Berichte, die bereits zum Empfehlungszeitpunkt zur Phoenix Kapitaldienst GmbH in der Presse kursierten. Vor Gericht bestätigten weitere Anleger, von demselben Vermittler ebenfalls nur unzureichend auf die Risiken hingewiesen worden zu sein.
"Das Urteil zeigt, dass es Sinn macht, auch gegen die Vermittler des Phoenix Managed Account vorzugehen" meint Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. "Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen", so Rechtsanwalt Jochem weiter.
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