Phalanx von Verfassungsbeschwerden gegen ESM und Fiskalpakt
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Berlin/ Karlsruhe (BoerseGo.de) - Heute wollen Bundestag und Bundesrat über den ESM-Rettungsschirm und den Fiskalpakt abstimmen. Gegen 20.00 Uhr wird mit dem Beginn der namentlichen Abstimmung im Bundestag gerechnet. Der Bundesrat tagt ab 21.00 Uhr in einer Sondersitzung. Eine Zweidrittelmehrheit bei beiden Abstimmungspunkten gilt als sicher. Uneins sind sich Politik und Verfassungsrechter über die Rechtmäßigkeit der Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene, der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Notwendigkeit eines Volksentscheids.
Innerhalb der Regierungsfraktionen wird der ESM nur von wenigen Abgeordneten abgelehnt. Zwölf eigene Parlamentarier haben angekündigt, dem ESM nicht zuzustimmen, hieß es in der Unionsfraktion. Bei den Liberalen wird mit vier bis sechs ablehnenden Voten gerechnet. Die Koalitionsfraktionen stellen 330 der 620 Abgeordneten. Die SPD-Fraktion dürfte mit einer breiten Mehrheit für Fiskalpakt und ESM stimmen. Mit einem einstimmigen Votum wird jedoch auch hier nicht gerechnet.
Bereits vor den Abstimmungen sind beim Bundesverfassungsgericht Klagen gegen Fiskalpakt und ESM angekündigt. So wollen die Fraktion der Linken im Bundestag, die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) gemeinsam mit dem Verein "Mehr Demokratie" sowie der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider ihre Klageeentwürfe unmittelbar nach der Abstimmung über ESM und Fiskalpakt offiziell einreichen. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat dem Vernehmen nach einen Entwurf vorab abgegeben. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ liegen dem Bundesverfassungsgericht insgesamt bereits mehr als 12.000 Verfassungsbeschwerden, zwei Organklagen und eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Entwurf vor.
Die Verfassungsbeschwerden von "Mehr Demokratie" kritisieren einen kontrollfreien Raum. Die springende Frage sei, ob sich der Bundestag nicht ein für allemal seiner Haushaltsautonomie entledigt, lautet der Vorwurf. Die Klage von Peter Gauweiler spricht davon, dass die Haftungsrisiken für Deutschland das verantwortbare Ausmaß übersteigen. Der ESM-Vertrag führe in einen Haftungs- und Leistungsautomatismus, der so nicht hingenommen werden könne. Es gebe nicht den geringsten Zweifel, dass die Ermächtigung, eine umfassende Haftungs- und Transferunion zu installieren, verfassungswidrig ist.
Bereits vor Tagen hatten Wolfgang Schäuble, Norbert Lammert (beide CDU) und Peer Steinbrück (SPD) erklärt, dass die Grenzen des Grundgesetzes erreicht seien. Wenn man noch mehr Europa, wenn man noch mehr Rechte nach Brüssel übertragen wolle, dann müsse darüber das deutsche Volk abstimmen, sagten die Politiker übereinstimmend.
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