Netzagentur legt endgültigen Portoerhöhungsspielraum für Post fest
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Von Ulrike Dauer
DOW JONES--Die Deutsche Post darf das Briefporto nach einer finalen Entscheidung der Bundesnetzagentur in den kommenden zwei Jahren im Schnitt um bis zu 10,48 Prozent erhöhen.
Das sogenannte finale Price Cap - sowohl für den Privatkundenbrief als auch den Geschäftsbrief - legte die Aufsichtsbehörde des Bonner Logistikkonzerns damit auf demselben Niveau fest wie das vorläufige, das die Bundesnetzagentur am 25. September für Briefe und Privatpakete im Schnitt angekündigt hatte.
Beim Privatpaket darf die Deutsche Post im Schnitt den Preis nach der finalen Entscheidung um bis zu 7,21 Prozent erhöhen (vorläufig bis zu 7,21%).
Die Deutsche Post AG kann nun die Preise für die einzelnen Produkte - wie zum Beispiel den Standardbrief oder das Privatkundenpaket - bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung beantragen. Die Preise werden innerhalb von vier Wochen genehmigt, wenn sie sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen. Sie gelten für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.
Die Deutsche-Post-Mutter DHL hat seit der Bekanntgabe der vorläufigen Entscheidung der Bundesnetzagentur den gestatteten Portoerhöhungsspielraum als deutlich zu niedrig kritisiert. DHL-Chef Tobias Meyer hat am 5. November eine Klage dagegen nicht ausgeschlossen.
"Ob wir dagegen klagen oder nicht, das werden wir uns überlegen, das ist ja sehr komplex", sagte Meyer in der Medientelefonkonferenz nach den finalen Ergebnissen für das dritte Quartal.
"Wir ermöglichen der Post eine deutliche Steigerung der Porti. Grund hierfür sind die erheblichen Rückgänge bei den Briefsendungsmengen und die von den regulierten Produkten zu tragenden sogenannten Lasten," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Forderung der Post nach einem noch stärkeren Anstieg kann ich nicht nachvollziehen." Die Kosten, die die Post vorgelegt habe, "geben das nicht her". Wenn die Aufsichtsbehörde den Forderungen folgen würde, "würden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen doppelt belastet".
Laut Bundesnetzagentur kann die Post Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, über die in erster Instanz das VG Köln entscheiden würde. Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung.
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_
DJG/uxd/jhe
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