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12:32 Uhr, 28.10.2005

MAN gewinnt Klage gegen DaimlerChrysler-Tochter

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Der High Court in London hat heute in einem Urteil zugunsten der MAN AG entschieden. Das britische Gericht habe der Schadensersatzklage der MAN AG und der MAN Nutzfahrzeuge AG gegen die DaimlerChrysler-Tochter Freightliner Ltd., dem Grunde nach stattgegeben, teilte das Unternehmen mit.

Das Gericht habe festgestellt, dass MAN beim Erwerb des englischen Lkw-Herstellers ERF im Jahr 2000 aufgrund von Bilanzmanipulationen eines Buchhalters über die tatsächliche Lage von ERF getäuscht, der Betrug Freightliner als dem Rechtsnachfolger des seinerzeitigen Verkäufers Western Star zuzurechnen und Freightliner damit uneingeschränkt schadensersatzpflichtig sei. Der von MAN geltend gemachte Schaden belaufe sich auf rund 300 Millionen britische Pfund zzgl. Verfahrenskosten und Zinsen.

Der konkret von Freightliner an MAN zu zahlende Betrag soll vom Gericht in einem jetzt folgenden Nachverfahren festgesetzt werden. Gegen das Urteil des High Court könne von Freightliner Berufung einlegt werden.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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