Kommt die Dreiprozenthürde bei der Europawahl?
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Berlin (BoerseGo.de) - In einem Jahr geht Europa an die Wahlurne. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 die bis dato geltende Fünfprozenthürde als eine Benachteiligung kleinerer Parteien betrachtet und die Sperre verworfen. Nun soll es aber bei der kommenden Europawahl 2014 in Deutschland zu einer Drei-Prozent-Sperrklausel kommen, wie die „Bild“-Zeitung am Freitag berichtet. Die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken hätten sich nach Informationen der Zeitung auf die Einführung der Stimmhürde geeinigt, obwohl das Verfassungsgericht jegliche Europawahl-Sperrklausel im Grundsatz als unzulässig erklärt hatte. Bei der Europawahl 2009 wären ohne die Klausel zusätzlich sieben Parteien aus Deutschland ins Parlament eingezogen.
Demnach vereinbarten die Fachpolitiker von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Drei-Prozent-Klausel bei der EU-Wahl im Mai 2014 auszuarbeiten. Das Gesetz solle möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden, heißt es in dem Bericht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die bisherige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt, weil sie kleinere Parteien benachteilige. Eine Sperrklausel sei nur dann zu vertreten, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden und seine Funktionsfähigkeit sichergestellt würde, entschieden die Verfassungsrichter. Da im EU-Parlament aber schon jetzt 162 Parteien aus den 27 EU-Staaten vertreten seien, bestehe diese Gefahr beim Wegfall der Sperrklausel im EU-Parlament nicht.
Unionspolitiker hatten sich bereits im vergangenen Jahr für die Dreiprozenthürde ausgesprochen. „Auf die eine oder andere Weise haben fast alle EU-Mitglieder Sperrklauseln“, sagte etwa Europapolitiker Elmar Brok (laut dpa). Das Europäische Parlament wähle ab 2014 den Kommissionspräsidenten, wie der Bundestag den Bundeskanzler wähle. „Auch deswegen muss es in der Lage sein, Mehrheiten zu organisieren.“
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.