Karlsruher Richter stärken Bundestag den Rücken
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Karlsruhe (BoerseGo.de) – In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Informationsrechte des Bundestags gestärkt. Der Entscheidung von diesem Dienstag zufolge muss die Bundesregierung das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung zeitnah und detailliert in Kenntnis setzen. Die Regierung habe das Parlament bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht ausreichend informiert. Das Gleiche gelte für den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik, so der Tenor der Karlsruher Richter (Az.: 2 BvE 4/11).
Geklagt hatte die Bundestagsfraktion der Grünen. Diese wirft der Regierung vor, das Parlament bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM nicht rechtzeitig und ausreichend unterrichtet zu haben. Dies sei auch der Fall bei den Plänen zur einer verstärkten wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit gewesen, beim sogenannten Euro-Plus-Pakt. Die Bundesregierung hatte demgegenüber argumentiert, es sei unpraktikabel, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen.
"Nach dem Grundgesetz muss die Regierung in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) Bundestag und Bundesrat zwingend umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten", so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle apodiktisch. „Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen“. Das Parlament dürfe nicht in "eine bloß nachvollziehende Rolle" geraten. Deshalb müsse die Regierung den Bundestag informieren, bevor sie nach außen wirksame Erklärungen abgibt, so Voßkuhle. Demokratie habe ihren Aufwand und Preis, bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden.
Die Entscheidung hat keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Das Urteil dürfte aber die Regierung künftig dazu verpflichten, das Parlament besser zu informieren. Die Entscheidung erfolgte einstimmig.
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