Karlsruhe erklärt Sondergremium zur Euro-Rettung für verfassungswidrig
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Einrichtung eines neunköpfigen und geheim tagenden Sondergremiums des Bundestags für Entscheidungen zur Euro-Rettung ist größtenteils nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. So lautet der Tenor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvE 8/11) vom heutigen Dienstag.
Den Verfassungsrichtern zufolge dürfen dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen nicht von solch einem kleinen Kreis von Abgeordneten getroffen werden. Die Parlamentarier müssen insgesamt stärker beteiligt werden. Ein vom Bundestag bestimmtes Sondergremium muss demnach die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag abbilden, damit es notfalls schnell und vertraulich über den Ankauf ausländischer Staatsanleihen entscheiden kann.
Eine Entscheidung durch das Gremium bleibe indes weiterhin zulässig, soweit es um Ankäufe von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt geht, betonen die Richter. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Vertraulichkeit gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleines Gremium entscheidet.
Das Gericht erklärte damit eine wichtige Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF im Wesentlichen für unwirksam. Das Sondergremium des Bundestags sollte in besonders eiligen Fällen anstelle des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen. Das Verfassungsgericht hatte dies Ende Oktober 2011 bereits vorläufig ausgesetzt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der "haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags". Dessen Aufgaben könnten zwar grundsätzlich auf kleinere Gremien übertragen werden. Diese Ausschüsse müssten aber immer ein "verkleinertes Abbild" des Bundestags sein. Die schwarz-gelbe Koalition kündigte umgehend an, das Gesetz zur Bundestagsbeteiligung anzupassen. Die SPD hat das Karlsruher Urteil bereits als weitere Schlappe für die Schwarz-Gelbe Regierungskoalition bewertet.
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