Karlsruhe billigt Deutschlands Mitwirkung am ESM - unter Vorbehalt
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung über den permanenten Euro-Rettungsschirm verkündet. Dabei genehmigten die Richter die Mitwirkung Deutschlands beim Euro-Rettungsschirm, allerdings unter Vorbehalt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Die Eilanträge gegen den ESM-Beitritt wurden zurückgewiesen.
Die Karlsruher Richter hatten zu entscheiden, ob Deutschland das Gesetz zum ESM ratifizieren kann. Dem Zweiten Senat lagen dazu mehrere Eilanträge gegen die Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Rettungsschirm und Fiskalpakt vor. Die Kläger waren der Ansicht, dass die Euro-Rettung in ihrer jetzigen Form nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist. Auch befürchten sie ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für Deutschland. Geklagt haben unter anderem der CSU-Politiker Gauweiler, die Linksfraktion und der Verein „Mehr Demokratie“. Deutschland hat als einziges Euro-Land den Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht unterzeichnet.
Nach dem Entscheid aus Karlsruhe steht es Bundespräsident Joachim Gauck nun frei, den ESM-Vertrag zu unterzeichnen. Nur mit seiner Signatur kann die Ratifizierung in Gang gesetzt werden. Der permanente Rettungsschirm ESM soll den provisorisch aufgestellten EFSF ablösen. Er wird mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, davon können 500 Milliarden Euro als Kredite ausgeteilt werden. Deutschland haftet für den ESM mit gut 27 Prozent. Das entspricht einem Eigenkapital von rund 22 Milliarden Euro, dazu kommt ein Garantieanteil von 170 Milliarden Euro, insgesamt also gut 190 Milliarden Euro.
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