Kabinett stärkt Kontrollrechte der Aktionäre und macht Weg für Bankenunion frei
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Berlin/ Frankfurt (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Aktienrechts beschlossen. Die Novelle sieht vor, dass nicht mehr der Aufsichtsrat über die Vergütung des Vorstands entscheiden kann, sondern einmal im Jahr die Aktionärsversammlung börsennotierter Firmen. Anteilseigner der Unternehmen sollen damit eine bessere Kontrolle über die Managergehälter bekommen. Dabei sollen auch Höchstgrenzen bekannt sein, wie viel ein hohe Manager maximal erreichen kann. Gesetzliche Verdienst-Obergrenzen soll es indes nicht geben. Der Bundestag muss den Plänen der schwarz-gelben Regierungskoalition noch zustimmen.
Außerdem hat sich das Kabinett für eine europäische Bankenaufsicht ausgesprochen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Gesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) ins Kabinett eingebracht. Die Kontrolle der Banken wird derzeit von den EU-Mitgliedsländern selbst übernommen und soll nun teilweise direkt auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen werden. Dabei soll sich die EZB auf sog. systemrelevante Institute konzentrieren und etwa die Einhaltung von Kapital- und Liquiditätsvorschriften kontrollieren.
Die gemeinsame Bankenaufsicht ist Teil der sog. Bankenunion. Geplant ist in diesem Zusammenhang unter anderem auch ein gemeinsamer grenzüberschreitender Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung von Geldhäusern. Ziel des Vorhabens es zu verhindern, dass angeschlagene Geldinstitute mit Steuergeld gestützt werden müssen und Staaten dadurch selbst in Schwierigkeiten geraten.
Das Bankenaufsichtsgesetz sorgt bereits vor Inkrafttreten einem Pressebericht zufolge für Kritik. Der Spitzenverband „Deutsche Kreditwirtschaft“ kritisierte den großen Zeitdruck. Man habe nicht einmal 48 Stunden für Anmerkungen zum Gesetzentwurf gehabt, heißt es in einer Stellungnahme für das Bundesfinanzministerium, aus der das „Handelsblatt“ am Mittwoch zitiert. Man verstehe die Zwänge, heißt es weiter. „Dennoch hielten wir es für angemessen, eine Angelegenheit von so großer Tragweite wie die Übertragung von nationalen Aufsichtskompetenzen auf eine Europäische Institution ausführlich und ohne Zeitdruck zu diskutieren.“ Insbesondere die Tatsache, dass die EZB-Bankenaufsicht durch eine EU-Verordnung und ohne Änderung der EU-Verträge kommen soll, halten die Vertreter der Finanzwirtschaft für fragwürdig. „Der auch auf europäischer Ebene ausgeübte Zeitdruck hat dazu geführt, dass die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des einheitlichen Bankaufsichtsmechanismus bislang nicht ausreichend belastbar ist“, heißt es laut der Zeitung in der Stellungnahme. Zudem befürchtet die Kreditwirtschaft neue Belastungen, da die Aufsichtskosten teuer werden könnten.
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