Fundamentale Nachricht
11:52 Uhr, 17.07.2015

Japan und Deutschland gehen auf Zielgerade zu neuem Doppelbesteuerungsabkommen

Das alte ist aus dem Jahr 1966! Nun soll nach fünfjährigen Verhandlungen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Japan und Deutschland in Kraft treten. Die Vorschriften sind für in beiden ländern engagierte Unternehmen eine wertvolle Erleichterung.

Tokio (Godmode-Trader.de) - Japan und Deutschland haben am gestrigen Donnerstag nach fünfjährigen Verhandlungen den Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besiegelt. Das gab das japanische Finanzministerium bekannt. Das neue DBA hat zum Ziel, die gegenseitigen Investitionen beider Länder zu stärken. Bislang behält der japanische Fiskus etwa auf Dividenden, die von japanischen Tochtergesellschaften an die deutsche Mutter gezahlt wurden, 10 Prozent Quellensteuer ein. Umgekehrt darf Deutschland nach dem derzeit geltenden DBA von 1966 sogar 15 Prozent einbehalten. Das neue Abkommen verzichtet in den meisten Fällen auf die Erhebung von Quellensteuern auf Dividenden im Konzernverbund.

Die zukünftig weitergehende grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen soll um die Beitreibung von Steuerforderungen erweitert werden. Ferner dürfte mit der Aktualisierung der Regelungen zur Unternehmensbesteuerung die Abgrenzung der Besteuerungsrechte unter Berücksichtigung der OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten erfolgen. Ein Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2017 geplant.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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