Japan und Deutschland gehen auf Zielgerade zu neuem Doppelbesteuerungsabkommen
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Tokio (Godmode-Trader.de) - Japan und Deutschland haben am gestrigen Donnerstag nach fünfjährigen Verhandlungen den Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besiegelt. Das gab das japanische Finanzministerium bekannt. Das neue DBA hat zum Ziel, die gegenseitigen Investitionen beider Länder zu stärken. Bislang behält der japanische Fiskus etwa auf Dividenden, die von japanischen Tochtergesellschaften an die deutsche Mutter gezahlt wurden, 10 Prozent Quellensteuer ein. Umgekehrt darf Deutschland nach dem derzeit geltenden DBA von 1966 sogar 15 Prozent einbehalten. Das neue Abkommen verzichtet in den meisten Fällen auf die Erhebung von Quellensteuern auf Dividenden im Konzernverbund.
Die zukünftig weitergehende grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen soll um die Beitreibung von Steuerforderungen erweitert werden. Ferner dürfte mit der Aktualisierung der Regelungen zur Unternehmensbesteuerung die Abgrenzung der Besteuerungsrechte unter Berücksichtigung der OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten erfolgen. Ein Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2017 geplant.
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