Kommentar
17:10 Uhr, 03.07.2024

Insider-Trading: Was man zum Aktienhandel von Vorständen und Aufsichtsräten wissen muss

Niemand weiß besser, wie es operativ in einem Unternehmen läuft als das Management. Vorstände und Aufsichtsräte sind die Top-Insider einer Gesellschaft und damit sind auch deren Transaktionen in eigenen Aktien besonders interessant. Wie gut, dass sie ihre Käufe und Verkäufe melden müssen.

Aktien handeln wie ein Insider: Wäre das nicht ein Traum? In jedem Unternehmen gibt es etliche Personen, die kursrelevante Nachrichten kennen, bevor diese veröffentlicht werden. Aber natürlich ist das Ausnutzen von Insiderwissen verboten, Transparenz und Fairness gegenüber dem Kapitalmarkt und damit allen Marktteilnehmern sind oberstes Gebot.

Wann Insider handeln dürfen und wann nicht und wie sie dies kommunizieren müssen, erfährst Du in diesem Artikel. Es geht dabei auch um die Frage, wie man entsprechende Transaktionen einordnen und für die eigene Anlageentscheidung nutzen könnte.

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der vielseitig interessierte Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3. Besondere Interessenschwerpunkte des überzeugten Liberalen sind politische und ökonomische Fragen und Zusammenhänge, Geldpolitik, Aktien, Hebelprodukte, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie generell neuere technologische Entwicklungen.

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