HVB erhebt Klage gegen Intertainment
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Die HypoVereinsbank (HVB) hat vor dem Landgericht München I Teilklage in einem Urkundenprozess gegen die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH auf Zahlung von 10 Millionen Euro eingereicht. Wie das Unternehmen heute in München mitteilte, habe das Landgericht für den 7. Oktober 2005 einen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt.
In der Teilklage gehe es um einen Kredit der Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro bei der HVB, für den die Intertainment AG eine Garantie übernommen hatte. Nach Angaben des Unternehmens gehen die Rechtsvertreter von Intertainment aufgrund der laufenden Vergleichsverhandlungen weiterhin davon aus, dass die Angelegenheit einer einvernehmlichen, abschließenden Regelung zugeführt wird.
Intertainment halte an seiner Rechtsposition fest, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Abwicklung der Restschuld eine Neuregelung gefunden hatten. Die Neuregelung sehe vor, dass die HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses Besserungsscheins sei der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,583 Millionen Euro ausgebucht und in Übereinstimmung mit dem Besserungsschein unter den Rückstellungen erfasst worden.
Nach Mitteilung von Intertainment hatte die HVB den Kredit trotz der Neuregelung unter anderem zum 30. Juni 2004 fällig gestellt. Dies war nach Auffassung von Intertainment aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich.
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