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08:02 Uhr, 10.09.2012

Gutachten: ESM verletzt Budgetrecht des Parlaments

Berlin (BoerseGo.de) – Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages befürchtet, dass der permanente Euro-Rettungsschirm ESM das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Das geht aus einem Gutachten der Rechtsexperten des Bundestags hervor, aus dem die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) am Montag zitiert.In dem Schreiben vom 5. September heißt es laut der NOZ, eine womöglich „unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten „verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht“. Es sei nicht gerechtfertigt, die „Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“.

Damit werden unmittelbar vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rettungsschirm die Kläger gegen den ESM in ihrer Rechtsmeinung bestätigt. Die Klage gegen den Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Fonds wird unter anderem auch von der Partei Die Linke unterstützt, die das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in Auftrag gegeben hatte. Die ESM-Gegener argumentierten, das (Ermächtigungs-) Gesetz sei verfassungswidrig, weil es zu einer unbegrenzten Haftung Deutschlands für andere Euro-Staaten führen könnte. Und der Bundestag könne keine demokratische Kontrolle ausüben.

Auch das Bundestagsgutachten ist in diesem Punkt apodiktisch: Fällt ein ESM-Mitglied als Fonds-Einzahler aus, weil es zum Beispiel selbst zahlungsunfähig wird, kommt es zu einer „höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder“. Dies könnte also auch Deutschland betreffen. Die Juristen warnen davor, dass eine Haftungsübernahme für Entscheidungen anderer EU-Mitglieder die Legitimationsgrundlage des Staatenverbundes „überdehnen“ würde. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages gibt nicht die Auffassung der Abgeordneten wieder.

Die verschiedenen Klagen halten derzeit den ursprünglich für Juli geplanten Start des ESM auf. Der Rettungsschirm kann mit insgesamt 500 Milliarden Euro den finanziell angeschlagenen Euro-Staaten über Kredite oder Anleihenkäufe zur Seite stehen. Deutschland haftet für 190 Milliarden Euro der insgesamt 700 Milliarden Euro Kapital, die der Fonds dazu braucht.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist derweil zuversichtlich, das Verfassungegericht den ESM billigen wird. Schäuble sagte der „Bild am Sonntag“: „Bisher hat das Bundesverfassungsgericht niemals den Kurs der europäischen Integration als gegen das Grundgesetz gerichtet beurteilt.“

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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