Geschädigte Wirecard-Anleger können sich an SdK wenden
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- Wirecard AG - WKN: 747206 - ISIN: DE0007472060 - Kurs: 30,220 € (XETRA)
Bricht jetzt das Kartenhaus zusammen? Nach der erneuten Verschiebung der Bilanzvorlage und der Mitteilung, dass Belege für 1,9 Milliarden Euro an Firmenvermögen fehlen, verzeichnen die Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard Kursverluste von zuletzt rund 70 Prozent. Besonders dramatisch ist die Situation auch deshalb, weil bereits am 16. Juni zwei Milliarden Euro an Krediten zurückgefordert werden könnten, sofern Wirecard keinen testierten Abschluss vorlegt.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. will ein gemeinsames Vorgehen von Aktionären und Anleiheinhabern organisieren und lässt derzeit mögliche rechtliche Ansprüche prüfen.
"Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger lässt aktuell von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei eine rechtliche Einschätzung bezüglich möglicher Pflichtverletzungen der Organe und Dritter anfertigen", teilte der Verein mit. "Nach vorläufiger Einschätzung könnten mehrere mögliche Pflichtverletzungen durch den Vorstand der Wirecard AG und insbesondere auch den Abschlussprüfer der Gesellschaft vorliegen. Die SdK hatte bereits auf Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG hingewiesen. Auch in den Vorjahren wurde immer wieder über Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, vor allem durch die renommierte Wirtschaftszeitung Financial Times und die Wirtschaftswoche, berichtet. Die SdK plant ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Aktionäre (WKN: 747206) und Anleiheinhaber (WKN: A2YNQ5) zu organisieren um dadurch die bestmögliche Wahrung der Interessen der Kapitalanleger gewährleisten zu können."
Betroffene Anleger ruft die SdK dazu auf, sich unter www.sdk.org/wirecard für einen kostenlosen Newsletter anzumelden. Über den Newsletter soll das weitere Vorgehen koordiniert werden. "Es ist unter anderem geplant, mögliche Ansprüche zusammen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zu verfolgen", so die SdK.
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