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08:01 Uhr, 22.10.2012

Gabriel: Vermögenssteuer darf Unternehmen nicht belasten

Berlin (BoerseGo.de) - Die Vermögenssteuer - eine Kernforderung der Sozialdemokraten. Im Falle des Regierungswechsels will die SPD die Abgabe für Privatpersonen und Betriebe in jedem Fall wieder einführen. Nach den Worten von SPD-Chef Sigmar Gabriel darf die Steuer aber nicht zu sehr die Kapitalbasis von Unternehmen beeinträchtigen. Die Vermögensteuer dürfe nicht die Substanz von Unternehmen angreifen, sagte Gabriel im Gespräch mit der "Rheinischen Post" vom Montag. „Eine traditionelle Schwäche unserer Wirtschaft ist ja gerade das Eigenkapital der Unternehmen. Das dürfen wir nicht weiter verringern. Deshalb darf eine Vermögenssteuer auf keinen Fall in absoluten Beträgen höher sein als 20 oder 30 Prozent des jährlichen Gewinns des Unternehmens", betonte der Sozialdemokrat.

Die Steuer war 1997 in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts komplett abgeschafft worden. Die Richter hatten die Ungleichbehandlung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die vollständige Abschaffung hatte das Gericht allerdings nicht gefordert.

Um der Wirtschaft im Abschwung neuen Schweung zu verleihen, denkt Gabriel zudem über verinfachte Abschreibungsbedingungen für Investitionen nach. „Eine Möglichkeit ist, die Abschreibungen für Investitionen deutlich zu verbessern“, so der SPD-Chef gegenüber der Zeitung. Dies gelte für Investitionen im Mittelstand.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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