Fresenius: Gericht erklärt HV-Beschlüsse für nichtig
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Der Gesundheitskonzern Fresenius hat im Rechtsstreit mit Gabriele Kröner, der ehemaligen Aufsichtsrätin des Unternehmens und Stieftochter der Firmengründerin Else Kröner, einen Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Frankfurt habe einer Anfechtungsklage eines Klägers gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2009 in allen Punkten stattgegeben und die diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig erklärt, berichtet die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires unter Berufrung auf den Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff.
Dem Vernehmen nach ging es in der Klage unter anderem um die Nichtigkeit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung am 8. Mai 2009. Daneben seien auch die Beschlüsse zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals für nichtig erklärt worden, erläuterte der Richter.
Im Rahmen der Hauptversammlung sei nicht in ausreichendem Maße Auskunft erteilt worden, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Die Klage eines weiteren Klägers sei dagegen aus formalen Gründen zurückgewiesen worden, sagte Wösthoff zur Dow Jones Newswires. Welche der beiden Klagen Gabriele Kröner zuzuordnen ist, sagte der Richter nicht.
Ein Fresenius-Sprecher kündigte gegenüber der Agentur an, das Unternehmen werde nun den juristischen Weg weiter beschreiten und gegen das Urteil Berufung einlegen.
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