Nachricht
08:50 Uhr, 29.03.2006

Fluxx sieht faktische Öffnung des Sportwettenmarktes

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass das staatliche Sportwettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist. "Ein verfassungsmäßiger Zustand könne sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen", so die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung.

Der im SDAX notierte Glücksspielspezialist Fluxx AG zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil.

"Das Bundesverfassungsgericht hat dem bestehenden Monopol eine klare Absage erteilt. Der Staat kann das Glücksspiel nur als Einnahmequelle nutzen, wenn er den Markt auch für private Anbieter öffnet. An dem Monopol könnte nur dann festgehalten werden, wenn der Staat auf Werbung verzichtet und weitere einschneidende Restriktionen tatsächlich umsetzt. In der sofort beginnenden Übergangszeit müsste der Staat damit unverzüglich beginnen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen", kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Fluxx AG, Rainer Jacken.

In Deutschland gehe das Spiel in die Verlängerung, bis der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und Glücksspielen geschaffen hat. Fluxx geht davon aus, dass im Rahmen der zu schaffenden Regelungen ein deutlicher Schritt in Richtung einer weiteren Liberalisierung erfolgen muss.

Eine wirksame Abschottung des nationalen Marktes gegenüber länderübergreifenden Anbietern werde aber nicht möglich sein. "Wer eine Sportwette abgeben möchte, macht dies eben über ausländische Internet-Wettangebote", so Jacken weiter.

"Als führender Online-Vermittler des staatlichen Sportwettenangebots "Oddset", können wir zunächst zufrieden sein mit dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin erschwert wird", erklärt Jacken. "Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten werden wir unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die kommende Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen." Die Chancen auf eine stärkere Liberalisierung in Deutschland nach 2007 blieben unverändert.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen

Das könnte Dich auch interessieren

Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

Mehr Experten