Fiskalpakt: Bund und Länder sind sich einig
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Berlin (BoerseGo.de) - Die Bundesregierung hat die Länder für eine Zustimmung zum europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin gewonnen. Der am Sonntag im Berliner Kanzleramt in einer Spitzenrunde gefundene Kompromiss wurde teuer erkauft. Mit den Fraktionen von SPD und Grünen war sich die Koalition bereits am Donnerstag einig geworden.
Damit ist die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gesichert. Der Fiskalpakt verlangt von den Staaten nahezu ausgeglichene Haushalte. Das Defizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Länder und Kommunen fürchten deshalb massive Sparzwänge.
In den Verhandlungen im Kanzleramt sicherte die Bundesregierung den Ministerpräsidenten zu, vorerst alle Strafzahlungen bei zu hoher Verschuldung von Länder und Kommunen zu übernehmen. Für zusätzliche Kita-Plätze sollen einmalig mehr als 500 Millionen Euro fließen und künftig jährlich 75 Millionen Euro. Nach der Bundestagswahl 2013 soll der Bund unter anderem in die Eingliederungshilfe für Behinderte einsteigen.
Bundestag und Bundesrat sollen den Fiskalpakt gemeinsam mit dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am Freitag dieser Woche verabschieden. Für das Bundesverfassungsgericht sind die Einschnitte durch den Fiskalpakt allerdings so tief, dass es wegen mehrerer Klagen zuvor eine Eilprüfung durchführen möchte.
Auch die Linksfraktion will gegen den Fiskalpakt klagen. „Ich halte eine Volksabstimmung für zwingend. Alles andere wäre ein kalter Putsch gegen das Grundgesetz“, sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht der "Passauer Neuen Presse" (Montag). „Wenn der Bundestag nicht mehr umfassend über den Haushalt entscheiden kann, dann steht die parlamentarische Demokratie als Ganzes zur Disposition.“
Der Fiskalpakt, der gemeinsam mit dem Euro-Rettungsschirm ESM verabschiedet werden soll, wird aller Voraussicht nach nicht pünktlich zum 1. Juli in Kraft treten. Bundespräsident Joachim Gauck muss das Gesetz abzeichnen. Er will jedoch auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts seine Unterschrift erst nach juristischer Klärung leisten.
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