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11:37 Uhr, 20.03.2012

Finanzministerium: Anleger können Griechenland-Verluste verrechnen

Berlin (BoerseGo.de) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem Schreiben von Montag darauf hin, dass Banken, Versicherer und andere Privatanleger ihre Verluste aus dem Schuldenschnitt in Griechenland steuerlich geltend machen können. Der Tausch von Griechenland-Anleihen sei steuerlich als "Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang" zu behandeln, so das BMF.

Bei im Betriebsvermögen gehaltenen Griechenland-Anleihen seien die aus solchen Veräußerungen erzielten positiven oder negativen Ergebnisse bei der Gewinnermittlung mit zu berücksichtigen. "Insoweit gelten steuerlich bei der Behandlung des Umtauschs der Griechenland-Anleihen keine Besonderheiten", hieß es. Etwaige Verluste aus dem Umtausch können aber nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Anleger mit Kreditausfallversicherungen auf griechische Anleihen können sich unterdessen weitgehend schadlos halten. Im Schnitt sollen 78,5 Prozent des Nominalwerts der Papiere zurückerstattet werden, wie der Derivate-Verband ISDA am Montag mitteilte.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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