Finanzministerium: Anleger können Griechenland-Verluste verrechnen
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Berlin (BoerseGo.de) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem Schreiben von Montag darauf hin, dass Banken, Versicherer und andere Privatanleger ihre Verluste aus dem Schuldenschnitt in Griechenland steuerlich geltend machen können. Der Tausch von Griechenland-Anleihen sei steuerlich als "Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang" zu behandeln, so das BMF.
Bei im Betriebsvermögen gehaltenen Griechenland-Anleihen seien die aus solchen Veräußerungen erzielten positiven oder negativen Ergebnisse bei der Gewinnermittlung mit zu berücksichtigen. "Insoweit gelten steuerlich bei der Behandlung des Umtauschs der Griechenland-Anleihen keine Besonderheiten", hieß es. Etwaige Verluste aus dem Umtausch können aber nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
Anleger mit Kreditausfallversicherungen auf griechische Anleihen können sich unterdessen weitgehend schadlos halten. Im Schnitt sollen 78,5 Prozent des Nominalwerts der Papiere zurückerstattet werden, wie der Derivate-Verband ISDA am Montag mitteilte.
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