EuGH stärkt Aktionärsrechte
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Luxemburg (BoerseGo.de) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Anteilseignern erweitert. Die obersten EU-Richter verpflichten Aktiengesellschaften dazu, ihre Aktionäre künftig bereits zu einem jeweils frühen Zeitpunkt über kursrelevante Entscheidungen zu informieren. Der Richterspruch könte über den Einzelfall hinaus weitreichende Folgen haben. Konzerne müssten wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind, sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind, heißt es in dem Urteilsspruch vom Donnerstag (Rechtssache C-19/11). Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren eingeschaltet und um eine allgemeingültige Definition des Begriffs der "präzisen Information" gebeten.
Auslöser des Rechtsstreits war der Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp. Geklagt hatte ein Aktionär, der sich im Jahr 2005 zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft. Da Schrempp seine Absicht aus dem Konzern auszuscheiden bereits am 17. Mai mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen hatte und in der Folge weitere Personen bei Daimler davon erfuhren, war der Kläger der Auffassung, das Unternehmen hätte auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen. Dies sahen die Luxemburger Richter ähnlich. Die Pflicht zu einer Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet der Urteilstenor.
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