EuGH segnet Euro-Rettungsschirm ESM ab
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Luxemburg (BoerseGo.de) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM in einem aktuellen Urteil bekräftigt. Der ESM verletze nicht das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf, urteilten die Richter am Dienstag (Az.: C-370/12). Damit wies der EuGH die Klageeinwände des unabhängigen irischen Parlamentariers Thomas Pringle zurück.
Pringle hatte vor dem irischen Supreme Court Verfassungsklage eingereicht. Der Abgeordnete hatte unter anderem beanstandet, der ESM hätte nicht über eine vereinfachte Änderung des EU-Vertrages legitimiert werden dürfen. Der 45-Jährige sah im ESM somit einen Bruch des europäischen Vertragstextes, weil Regierungen dadurch gezwungen werden, Milliardenbeträge zur Rettung von Krisenstaaten oder Banken bereitzustellen. Der Supreme Court lehnte Pringles Beschwerden zwar ab, verwies die Klage aber an den EuGH.
Wäre Pringles Einwänden heute in Luxemburg stattgegeben worden, hätten die Euro-Staats- und Regierungschefs ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren des EU-Vertrages auflegen müssen.
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