EuGH: Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten ist europarechtswidrig
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Luxemburg (BoerseGo.de) - Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball verstößt gegen EU-Recht. Diesen weitreichenden Spruch hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden. Zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen dürfen demzufolge ausländische Decoderkarten nicht verboten werden.
Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf den deutschen und europäischen Fernsehmarkt haben. Unter anderem könnte der Pay-TV-Sender Sky seine Exklusivrechte für Fußballübertragungen in Deutschland verlieren. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.
Hintergrund ist der Fall Karen Murphy, die in ihrem südenglischen Pub im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin keine teure Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern setzte einen Satelliten-Decoder des griechischen Anbieters Nova ein und schaltete den BBC-Radio-Kommentar hinzu. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro pro Jahr.
Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
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