EU-Naturschutzgesetz: Ein positives Signal für Impact-Investoren
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Der EU-Umweltrat hat das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume angenommen, wobei Österreich in letzter Minute seine Haltung geändert und somit den Weg für die offizielle Annahme des Gesetzes geebnet hat. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist das Vorzeigeprojekt der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der unter das Gesetz fallenden Lebensräume, einschließlich Grünland, Wälder, Seen, Flüsse, Feuchtgebiete und Korallenbänke, in schlechtem Zustand wiederherzustellen und bis 2040 auf 60 % und bis 2050 auf 90 % zu steigern.
Die Verabschiedung des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur durch den EU-Rat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, dass die Nationalstaaten gegen die Verschlechterung der natürlichen Ökosysteme in Europa vorgehen. Sie ist auch ein wichtiges Signal, dass der europäische Kontinent bereit ist, bei der Bewältigung der Krise der biologischen Vielfalt auf globaler Ebene eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Die Verabschiedung des EU-Naturschutzgesetzes im Vorfeld der COP16, der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt, die im Oktober in Kolumbien stattfinden wird, kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Im Mittelpunkt der COP16 wird die Frage stehen, wie die einzelnen Länder den auf der COP15 im Dezember 2022 vereinbarten globalen Rahmen für die biologische Vielfalt durch nationale Aktionspläne für die biologische Vielfalt in die Tat umsetzen werden.
In den letzten Jahren sind eine Reihe von politischen Rahmenbedingungen und Verordnungen in Kraft getreten, die die Notwendigkeit des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt unterstreichen, wie z. B. der Globale Rahmen für biologische Vielfalt und die Taskforce für naturbezogene finanzielle Offenlegung. Die Verabschiedung dieses neuen Gesetzes dürfte die Notwendigkeit für europäische und internationale Unternehmen noch deutlicher machen, ihre naturbezogenen Risiken und Chancen zu bewerten.
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