ESM-Klage vor dem BVerfG: Hauptsacheverfahren wird im Juni eröffnet
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Juni mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und der Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Schuldenkrise befassen. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren sei für den 11. und 12. Juni geplant, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.
Das Gericht hatte den ESM bereits im September im Eilverfahren und unter Auflagen als grundgesetzkonform erachtet, so dass Deutschland den Vertrag dazu ratifizieren konnte. Künftig muss die Bundesregierung aber den Bundestag in EU-Angelegenheiten umfassender informieren als bislang praktiziert.
Zudem ist gegen das Anleihekaufprogramm der EZB eine Beschwerde anhängig. Die Notenbank hatte angekündigt, zur Abwehr der Euro-Schuldenkrise unter Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten zu kaufen.
Der dauerhafte Rettungsfonds ESM soll Krisenländer mit Krediten unterstützen. Zum
ESM-Fonds von 500 Milliarden Euro hat Deutschland 21,7 Milliarden anBareinlagen und an 168,3 Milliarden Garantien eingebracht. Das deutsche Risiko liegt damit bei bis zu 190 Milliarden Euro.
Der Bundestag billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit das Hilfspaket für Zypern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) begründete die Hilfe mit den Worten: „Wir müssen verhindern, dass aus Problemen in Zypern Probleme für die anderen Länder werden“.
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