E.ON - Bedingungen der CNE unrechtmäßig
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Der spanische Energieregulierer CNE verstößt mit seinen Bedingungen für die Übernahme von Endesa durch E.ON gegen die EG-Fusionskontrollverordnung. Das hat die Europäische Kommission heute entschieden. Sie stützt sich dabei auf zwei Fakten: Die CNE-Entscheidung sei ohne vorherige Unterrichtung und ohne Billigung der Kommission erlassen und in Kraft gesetzt worden, was gegen die Unterrichtungs- und Stillhaltepflicht des Artikels 21 der EG-Fusionskontrollverordnung verstößt, und die CNE habe die Übernahme von Endesa durch E.ON an Bedingungen geknüpft, die den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit zuwiderlaufen. Die Kommission verlangt daher, dass Spanien diese Bedingungen aufhebt.
E.ON begrüßt diese Entscheidung und geht davon aus, dass das spanische Industrieministerium jetzt zügig gegen die Auflagen der CNE entscheidet und dabei der Rechtsauffassung der Kommission folgt.
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